Die Einschränkungen beim burgenländisch-ungarischen Grenzübergang Schattendorf (Bezirk Mattersburg), der seit Dezember als Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar ist, ist durch ein Urteil des Landesgerichts Eisenstadt bestätigt worden. Die Umsetzung als Fußgängerzone sei „im Einklang mit der Gesetzeslage“, erklärte der Anwalt der Gemeinde, Johannes Zink, am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Das Landesgericht bestätigte, dass ein Urteil erging.
Betrieb klagte Gemeinde
Ende November 2022 fand am Landesgericht ein Zivilprozess statt, da die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal die Gemeinde auf 27 Cent geklagt hatte, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten. Das Urteil erging nun schriftlich und bestätige die Ansicht der Gemeinde Schattendorf.
„Das Landesgericht Eisenstadt hat unsere Rechtsansicht vollinhaltlich bestätigt und entschieden, dass die Einrichtung der Fußgängerzone im Einklang mit der Gesetzeslage ist“, so Zink. Einer etwaigen Berufung sehe man gelassen entgegen. Er geht davon aus, dass auch eine nächste Instanz zum gleichen Ergebnis kommen würde. Begründet wird die Maßnahme in Schattendorf mit dem hohen Verkehrsaufkommen am Grenzübergang.
Übergang nicht für regelmäßige Pendler gedacht
Die Einrichtung einer Fußgängerzone unter Gewährung von Ausnahmebewilligungen stehe dem Grenzkodex des grenzkontrollfreien, europäischen Schengenraums „nicht entgegen“, heißt es im der APA vorliegenden Urteil. Die Forderung auf Zahlung der 27 Cent samt vier Prozent Zinsen wurde vom Gericht abgewiesen.
Der Schattendorfer Bürgermeister Thomas Hoffmann (SPÖ) zeigte sich in einer Aussendung erfreut über die Entscheidung: „Wir sehen uns damit in unserem rechtlichen Vorgehen einmal mehr bestätigt.“ Die tatsächliche Gewinnerin sei die Verkehrssicherheit in Schattendorf und den Anrainergemeinden.
-APA