Wenn Mahnungen keinen Erfolg bringen, aber Exekutionsverfahren vermieden werden wollen, lohnt es sich für Gemeinden einen vertrauensvollen unabhängigen Dritten einzuschalten. Ein Gläubigerschutzverband kann den Gemeinden effektiv helfen Geld und (zusätzliches) Personal zu sparen, ihre Liquidität zu stärken und gleichzeitig ihr Gemeindebudget zu verbessern.
Der AKV (Alpenländischer Kreditoren Verband) wird seit vielen Jahren als bewährter und zuverlässiger Partner bei der Betreibung von Außenständen (Wasser, Mieten, Kindergartengebühren etc.) auch durch Gemeinden und Gemeindeunternehmen beauftragt und beantwortet für uns die wichtigsten Fragen, die für Gemeinden zu dem Thema relevant sind:
Was ist denn ein bevorrechteter Gläubigerschutzverband?
Unser Verband ist kein Inkassobüro im üblichen Sinn, sondern ein nach § 266 IO gesetzlich staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband und hat in diesem Zusammenhang die Berechtigung zur Akteneinsicht in nicht allgemein zugängliche Insolvenzakte bei Gericht bzw. wir können Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vor Gericht vertreten und alle damit verbundenen Rechte wahrnehmen. Unser Verband genießt daher vom Gesetzgeber her ein besonderes Vorrecht und hat demnach eine entsprechende Vertrauensstellung.
Als unabhängiger und überparteilicher Verband stellen sich unsere Spezialisten täglich der Herausforderung unsere Mitglieder und Mandanten vor Forderungsausfällen jeglicher Art zu bewahren. Dies beginnt bei Wirtschaftsauskünften über Firmen, aber auch über natürliche Personen, geht über außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbetreibung bis zur bereits erwähnten Vertretung in der Insolvenz.
Warum übergeben Gemeinden Betreibungen extern?
Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass es für Gemeinden aus politischen Gründen oft sehr schwierig ist, die nötige Strenge in der Betreibung der Forderungen einzuhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Forderungen mit einer gewissen Sensibilität bearbeitet werden müssen. Jeder kennt jeden und es ist auch die politische Situation nie außer Acht zu lassen.
Dazu kommt, dass der AKV, da er mit seinen über viele Jahre aufgebauten Datenbanken auch Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte anbieten, Schuldner schon im Vorfeld sehr genau einschätzen und für die Gemeinden sehr präzise Empfehlungen abgeben kann. Der AKV ist daher für die Gemeinden sicherlich der ideale Partner im sich ständig verändernden Wirtschaftsleben.
Warum sollten Gemeinden die Dienste des AKV in Anspruch nehmen?
Es geht nicht darum, Mahnungen durch den AKV vorzunehmen, sondern durch viele außergerichtliche Interventionen (schriftlich, telefonisch und persönlich) Zahlung zu erreichen. Die Erfolgsquote des AKV ist entsprechend hoch.
Der AKV kann den Gemeinden effektiv helfen Geld und (zusätzliches) Personal zu sparen, ihre Liquidität zu stärken und gleichzeitig ihr Gemeindebudget zu verbessern. Durch verschiedenste außergerichtliche Interventionen erreicht er die Bezahlung der offenen Forderungen, was für Gemeinden aus sozialpolitischen Gründen oft nur sehr schwer oder überhaupt nicht möglich ist. Gemeinden gewinnen durch professionelles Einziehen ihrer Forderungen neue Spielräume (z.B. für dringende benötigte Investitionen).
Ein unabhängiger Dritter, wie dies der Alpenländische Kreditorenverband ist, gelangt häufig zu einem schnelleren Ergebnis und es kann dadurch oft auch ein langes Gerichtsverfahren vermieden werden.
Die Tätigkeit des AKV ist darüber hinaus für Gemeinden vorteilhaft, da diese eine Zwischenstufe zwischen den eigenen Mahnungen der Gemeinden und der Exekutionsführung darstellt. Es ist allgemein bekannt, dass z.B. Exekutionen sehr oft (z.B. bei kleineren Gewerbetreibenden) erfolglos verlaufen, da die vorhandenen Gegenstände zum Betreiben des Unternehmens erforderlich und sonstige pfändbare Gegenstände nicht vorhanden sind.
Die Exekutionsführung brächte daher den Gemeinden kaum Vorteile.
Derartige Maßnahmen sind daher für die Gemeinde wesentlich effizienter als jede andere, da im gegenteiligen Falle die Gemeinde selbst mehr eigenes Personal einsetzen müsste, was mit höheren Kosten verbunden wäre.
Dürfen Gemeinden überhaupt Betreibungen extern vergeben?
Im Gesetz ist die Einschaltung einer Inkassoinstitution bzw. eines Gläubigerschutzverbandes, aber auch die eines Rechtsanwaltes, zur Betreibung von Gemeindeforderungen zwar expressis verbis nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen.
Bei privatrechtlichen Forderungen ist die Einschaltung des AKV für die Betreibung von Gemeindeforderungen durchaus zulässig und es bleibt daher die Entscheidung der betreffenden Gemeinde überlassen, welche zweckmäßigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betreibung der Außenstände aus der Sicht des unmittelbaren Gemeindeinteresses getroffen werden.
Weitere unverbindliche Informationen erhalten Sie hier:https://www.akv.at/mitgliedschaft/gemeinden
– I.WEIPPL (Quelle: AKV, entgeltliche Einschaltung)