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Finanzen

20.06.2024

Insolvenz in der Gemeinde – so geht man am Besten vor

Ein Betrieb im Ort meldet Insolvenz an. Eine heikle Angelegenheit, wenn Forderungen seitens der Gemeinde bestehen.

Einerseits weil sich die Rolle einer Gemeinde nicht auf eine bloße Forderungsanmeldung beschränkt, diese hat vielmehr ein ureigenstes Interesse am Fortbestand eines Unternehmens im Ort. Dazu kommen rechtliche Feinheiten wie beispielsweise die rechtzeitige Geltendmachung von Vorzugspfandrechten. Um zu garantieren, dass von Seiten der Gemeinde bestmöglich gehandelt wird, empfiehlt sich die Einschaltung eines Gläubigerschutzverbandes.

Der Alpenländische Kreditorenverband – Ihr kompetenter Vertreter im Insolvenzfall

§ 253 Abs. 3 IO regelt, dass sich Gläubiger in einem Insolvenzverfahren durch einen bevorrechteten Gläubigerschutzverband vertreten lassen können. Zudem haben die Gläubigerschutzverbände das Recht zur uneingeschränkten Einsichtnahme in Insolvenzakte ohne ein rechtliches Interesse glaubhaft machen zu müssen. Die Gläubigerschutzverbände haben nicht nur zu allen Schriftstücken und Anmelde-verzeichnissen Zugang, sondern diese werden den Verbänden sogar vom Gericht und/ oder Insolvenzverwalter übermittelt.

Der Vorteil: Bereits bei Übermittlung der Gläubigerlisten ist den Verbänden der Ausfall der Gemeinde bekannt. 

Auch wenn eine Gemeinde eine Forderungsanmeldung selbst vornimmt, haben die Gläubigerschutzverbände uneingeschränkt Zugang zur Anmeldung samt Beilagen (z.B. Rückstandsausweise).

So profitiert Ihre Gemeinde von der Vertretung durch einen Gläubigerschutzverband wie den AKV:

  • sind keine gewöhnlichen Parteienvertreter
  • liefern den betroffenen Gläubigern sachliche Information
  • entwickeln Strategien zur Schadensminimierung
  • ermitteln die Vermögenslage und die Leistungsfähigkeit des Schuldners
  • beurteilen und überprüfen die Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Entschuldungsvorschlägen
  • erzielen durch Schaffung eines Interessenausgleichs höchstmögliche Quoten
  • sind in allen bestellten Gläubigerausschüssen präsent
  • unterstützen die Tätigkeit der Gerichte durch die Bündelung der Interessen und
  • ermöglichen ein einheitliches Auftreten für viele Gläubiger

Dies führt zu einer Insolvenzpraxis, dass in Österreich nicht nur europaweit die höchsten Quoten erzielt werden, sondern dass auch 98 % der anwesenden Gläubiger bei Abstimmungen von den Gläubigerschutzverbänden vertreten werden.

Das alles müssen Gemeinden beachten

Die Rolle einer Gemeinde beschränkt sich nicht auf eine bloße Forderungsanmeldung, sondern diese hat auch ein ureigenstes Interesse am Fortbestand eines Unternehmens in der Gemeinde. Eine Teilnahme an Tagsatzungen wäre mit einem enormen Zeitaufwand verbunden. Dazu kommt, dass die Einordnung der Kommunalsteuer bei einem Personalabbau problematisch ist. Auch die Verkäufe von Liegenschaften erfolgen im Insolvenzverfahren im Regelfall freihändig (außergerichtlich), sodass sich auch immer wieder die Problematik einer rechtzeitigen (!) Geltendmachung von gesetzlichen Vorzugspfandrechten stellt, damit dieses nicht verloren geht (so § 216 Abs. 1 Z 2 EO iVm §§ 119 f IO, obgleich bei der außergerichtlichen Verwertung selbstverständlich kein Versteigerungstermin vorliegt).

Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich unverbindlich über eine Mitgliedschaft Ihrer Gemeinde beim Gläubigerschutzverband.
Nur 250 EUR pro Jahr

https://www.akv.at/mitgliedschaft/gemeinden

– I.WEIPPL (Quelle: AKV, entgeltliche Einschaltung)

 

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