Klimaschutzministerium

09.05.2024

Erster Staatspreis für Klimawandelanpassung

Hochwasser, Hitze, Trockenheit, und Angewandte Forschung: In diesen Kategorien können sich Gemeinden ab sofort für „CliA“, den neuen Österreichischen Staatspreis für Klimawandelanpassung, bewerben.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Österreich immer stärker spürbar und stellen Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, jene Akteurinnen und Akteure vor den Vorhang zu holen und zu würdigen, die bereits erfolgreich Maßnahmen zur Klimawandelanpassung umgesetzt haben. Diese Vorbildprojekte sollen andere ermutigen, eigene Klimawandelanpassungsinitiativen umzusetzen.

Bewerben auch Sie sich unter www.staatspreis-anpassung.at

Einreichungsschluss ist der 3. Juni 2024 (12:00 Uhr)

CliA wird in drei Kategorien sowie einer Sonderkategorie ausgeschrieben und ist mit jeweils 5.000 Euro für den Hauptpreis, mit 3.000 Euro für den zweiten Platz und mit 1.000 Euro für den dritten Platz dotiert.

  1. Hochwasser/Starkregen in Gemeinden
  2. Trockenheit in Gemeinden
  3. Hitze in Gemeinden
  4. Sonderkategorie: Angewandte Forschung

Der Name „CliA“ steht für „Climate Adaptation“ und soll das Ziel des Preises verdeutlichen: die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Vorrangiges Ziel ist es, Menschenleben zu schützen, die biologische Vielfalt zu erhalten, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und hohe Kosten zu vermeiden.

Der Staatspreis wird heuer zum ersten Mal ausgelobt, vom Klimaschutzministerium (BMK) in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds verliehen und vom Umweltbundesamt fachlich begleitet. Die Auszeichnung der Siegerprojekte erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 16. Oktober in Wien. Eine Einreichberatung hilft bei der Bewerbung.

Wer kann einreichen?

Für die drei Haupt-Kategorien werden Maßnahmen und Projekte gesucht, die in Gemeinden dauerhaft und langfristig zur guten Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen und Fehlanpassung weitestgehend ausschließen. Bewerben können sich Gemeinden, Städte, kommunale Einrichtungen, private und kommunale Unternehmen, NGOs sowie Verbände und Vereine mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ist kostenlos, je Kategorie kann ein Projekt eingereicht werden.

Erlaubt sind alle Maßnahmen und Projekte, die in österreichischen Gemeinden nach dem 31.12.2018 umgesetzt oder dauerhaft implementiert worden sind. In der Sonderkategorie Forschung sind Forschungseinrichtungen und forschungsnahe Organisationen eingeladen, Projekte einzureichen, die wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für die praktische Umsetzung von Anpassung in Gemeinden erarbeitet haben. Diese müssen nach dem 31.12.2020 abgeschlossen worden sein.

Aus allen Einreichungen nominiert eine Fachjury fünf Projekte, die in einem Publikums-Voting zur Abstimmung stehen. Für die Sonderkategorie Angewandte Forschung wird es keine Online-Stimmabgabe geben.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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