Die Bedrohung durch Cybercrime nimmt laufend zu, auch in Österreich sind Unternehmen und öffentliche Institutionen immer wieder betroffen. Im Kampf gegen Cybercrime werden aktuell wegweisende Maßnahmen ergriffen – sowohl durch Eigeninitiativen als auch durch gesetzliche Änderungen.
Ab dem 18. Oktober 2024 tritt in diesem Zusammenhang die NIS2-Richtlinie in Kraft und löst damit die bisherige Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit aus 2016 ab. Die neue Richtlinie hat das Ziel, die IT-Sicherheitsrisiken in der EU zu verringern, indem das Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedsstaaten angeglichen wird. Aber wie können Sie sicherstellen, dass Ihre IT-Systeme gemäß den Vorgaben von NIS2 geschützt sind und Sie sich wirksam gegen Hackerangriffe verteidigen können?
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet der öffentlichen Hand als verlässlicher Einkaufs- und Lösungspartner Unterstützung an. Über die BBG-Rahmenvereinbarung für Cybersecurity-Dienstleistungen (GZ 3602.03544) können Sie ein breites Spektrum an Dienstleistungen abrufen. Diese sind darauf ausgerichtet, Ihre IT-Infrastruktur zu stärken und Schwachstellen zu identifizieren, bevor es zu einem Angriff kommt.
Im Portfolio enthalten sind:
- Awarenessbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Security Assessments zur Identifizierung von Schwachstellen
- Technische Security Assessments zur Überprüfung der IT-Infrastruktur
- Social Engineering Assessments zur Aufdeckung von Sicherheitslücken durch soziale Manipulation
- Beratung und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Simulationen von Cyberangriffen, um die Reaktion des Unternehmens zu testen
- Überwachung und Betreuung der IT-Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Angriffen
- Implementierung von Sicherheitslösungen und -maßnahmen
„Wir sind stolz darauf, eine Rahmenvereinbarung anbieten zu können, die unseren Kunden die Möglichkeit gibt, ihre IT-Infrastruktur sicherer zu machen und sich vor den Folgen von Cyberangriffen zu schützen“, sagt Stefan Bauer, Key Account Manager für Städte, Gemeinden und Feuerwehren.
Die Rahmenvereinbarung ist im e-Shop der BBG verfügbar und kann von BBG-Kunden genutzt werden.
Noch kein Kunde bei der BBG? Erfahren Sie hier, wie Sie Kunde werden können.
Für Rückfragen steht Ihnen Stefan Bauer gerne zur Verfügung.
Stefan Bauer
Key Account Manager Städte, Gemeinden & Feuerwehren
stefan.bauer@bbg.gv.at
+43 1 245 705 08 276
Über die BBG: Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet als zentraler Einkaufs- und Lösungspartner seit 23 Jahren ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Das Angebot wird von den Kunden – dem Bund, den Bundesländern, Städten und Gemeinden, aber auch ausgegliederte Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Feuerwehren – genutzt. Über den e-Shop können dabei mehr als drei Millionen Produkte und Dienstleistungen bestellt werden. Die BBG bringt wirtschaftliches, technisches und juristisches Know-how mit und führt Vergabeverfahren kostengünstig und vergaberechtssicher durch.
– C.TAUCHER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)