Die Bedrohung durch Cybercrime nimmt laufend zu, auch in Österreich sind Unternehmen und öffentliche Institutionen immer wieder betroffen. Im Kampf gegen Cybercrime werden aktuell wegweisende Maßnahmen ergriffen – sowohl durch Eigeninitiativen als auch durch gesetzliche Änderungen.

Ab dem 18. Oktober 2024 tritt in diesem Zusammenhang die NIS2-Richtlinie in Kraft und löst damit die bisherige Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit aus 2016 ab. Die neue Richtlinie hat das Ziel, die IT-Sicherheitsrisiken in der EU zu verringern, indem das Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedsstaaten angeglichen wird. Aber wie können Sie sicherstellen, dass Ihre IT-Systeme gemäß den Vorgaben von NIS2 geschützt sind und Sie sich wirksam gegen Hackerangriffe verteidigen können?

Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet der öffentlichen Hand als verlässlicher Einkaufs- und Lösungspartner Unterstützung an. Über die BBG-Rahmenvereinbarung für Cybersecurity-Dienstleistungen (GZ 3602.03544) können Sie ein breites Spektrum an Dienstleistungen abrufen. Diese sind darauf ausgerichtet, Ihre IT-Infrastruktur zu stärken und Schwachstellen zu identifizieren, bevor es zu einem Angriff kommt.

Im Portfolio enthalten sind:

  • Awarenessbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Security Assessments zur Identifizierung von Schwachstellen
  • Technische Security Assessments zur Überprüfung der IT-Infrastruktur
  • Social Engineering Assessments zur Aufdeckung von Sicherheitslücken durch soziale Manipulation
  • Beratung und Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Simulationen von Cyberangriffen, um die Reaktion des Unternehmens zu testen
  • Überwachung und Betreuung der IT-Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Angriffen
  • Implementierung von Sicherheitslösungen und -maßnahmen

„Wir sind stolz darauf, eine Rahmenvereinbarung anbieten zu können, die unseren Kunden die Möglichkeit gibt, ihre IT-Infrastruktur sicherer zu machen und sich vor den Folgen von Cyberangriffen zu schützen“, sagt Stefan Bauer, Key Account Manager für Städte, Gemeinden und Feuerwehren.

Die Rahmenvereinbarung ist im e-Shop der BBG verfügbar und kann von BBG-Kunden genutzt werden.

Noch kein Kunde bei der BBG? Erfahren Sie hier, wie Sie Kunde werden können.

Für Rückfragen steht Ihnen Stefan Bauer gerne zur Verfügung.

© Wilke / BBG

Stefan Bauer
Key Account Manager Städte, Gemeinden & Feuerwehren
stefan.bauer@bbg.gv.at
+43 1 245 705 08 276



Über die BBG: Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet als zentraler Einkaufs- und Lösungspartner seit 23 Jahren ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Das Angebot wird von den Kunden – dem Bund, den Bundesländern, Städten und Gemeinden, aber auch ausgegliederte Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Feuerwehren – genutzt. Über den e-Shop können dabei mehr als drei Millionen Produkte und Dienstleistungen bestellt werden. Die BBG bringt wirtschaftliches, technisches und juristisches Know-how mit und führt Vergabeverfahren kostengünstig und vergaberechtssicher durch.

– C.TAUCHER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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