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Oberösterreich

Recht

05.06.2024

Illegale Pestizide: Gemeinde Ohlsdorf siegt (vorerst) vor Gericht

Anfang 2014 wurde in der Ohlsdorfer Wasserversorgung ein modriger Geruch festgestellt. Ohlsdorf musste für rund 3.000 Euro pro Monat Wasser aus den Nachbargemeinden zukaufen. Nach intensiven Recherchen der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich, der Umweltabteilung der Kriminalpolizei und diversen Sachverständigen konnten als Ursache für die Grundwasserverunreinigung illegale Ablagerungen von Pestiziden in einer im Gemeindegebiet von Ohlsdorf gelegenen Baurestmassendeponie festgestellt werden.

Illegale Deponie erst nicht festgestellt

Mit der fachgerechten Entsorgung dieser flüssigen Produktionsabfälle aus der Pflanzenschutzmittelproduktion war ein Abfallentsorgungsbetrieb aus Pinsdorf beauftragt gewesen. Eine strafrechtliche Verantwortung dafür, dass die Pestizide schlussendlich nicht fachgerecht, sondern illegal auf der Deponie in Ohlsdorf entsorgt wurden, konnte von den zuständigen Gerichten nicht festgestellt werden.

Die Gemeinde Ohsldorf hat, vertreten durch die Florianer Rechtsanwälte Steinbüchler, Mühlleitner, Wageneder, Steinbüchler und Weidinger, auf deren Anraten hin als einzige der geschädigten Gebietskörperschaften den Zivilrechtsweg beschritten. Dies trotz der Tatsache, dass das Land Oberösterreich nicht weiter gegen den Entsorgungsbetrieb vorgegangen ist. Umso erfreulicher ist für die Gemeinde daher nun das Mitte April ergangene Urteil I. Instanz im Zivilprozess.

Betrieb haftet für auch für zukünftige Schäden

Der Gemeinde wurde im Urteil vom Landesgericht Wels ein Betrag in Höhe von 632.870,35 Euro zzgl. Zinsen und Prozesskosten zugesprochen. Die zuständige Richterin stellte ferner fest, dass der Abfallentsorgungsbetrieb und dessen damaliger Geschäftsführer der Gemeinde auch für sämtliche zukünftigen Schäden haften, welche aufgrund der erfolgten Ablagerungen in der Baurestmassendeponie allenfalls noch entstehen könnten.

Bürgermeisterin Inés Mirlacher freut sich über die Entscheidung des Gerichtes:

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es doch ein wichtiges Zeichen dafür, dass man unsere Umwelt nicht einfach mutwillig vergiften darf und damit die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzt.“

-REDAKTION (erschienen auf KOMMUNAL.at)

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