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Förderungen

Niederösterreich

04.07.2024

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck – sichern Sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung in der Pflege

Mit 1.000 Euro pro Bezugsberechtigter sowie Bezugsberechtigtem und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können Ihre Gemeindebürgerinnen und -bürger den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024 beantragen. Informieren Sie pflegebedürftige Personen und deren Angehörige in Ihrer Gemeinde!

Wer ist bezugsberechtigt?

Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen ab der Pflegestufe 1 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

Antragstellung

Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag.

In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungscheck über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005-9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantragt werden.

Was können Sie für Ihre Gemeinde tun?

Informieren Sie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Ihrer Gemeinde über diesen finanziellen Bonus! Unterstützen Sie damit die Pflege in den eigenen vier Wänden in Ihrer Gemeinde und tragen Sie gleichzeitig zur Entlastung der Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei!

Weitere Informationen und Kontakt

Pflegehotline des Landes NÖ

Tel: 02742/9005-9095

– I.WEIPPL(Quelle: Land Niederösterreich, Entgeltliche Einschaltung)

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