© BMI/Tobias BOSINA

Wahlen

12.08.2024

Leitfaden für die Gemeinden

Leitfaden für Gemeinden zur Nationalratswahl 2024

Gemeinden spielen bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen eine zentrale Rolle – so auch bei der Nationalratswahl am 29. September 2024. Der Leitfaden des BMI bietet Informationen und Anleitungen, um die Gemeinden auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Welche Informationen sind im Leitfaden insbesondere abgedeckt?

  • Der Leitfaden enthält die anzuwendenden Rechtsvorschriften und Grundlagen für die Nationalratswahl, einschließlich der Einteilung der Wahlkreise, Stimmbezirke und Mandatsverteilung.
  • Der Leitfaden beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Wahlbehörden auf Bundes-, Bezirks-, Landes- und Gemeindeebene und stellt die Anforderungen an Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie Mitglieder der Wahlbehörden dar.
  • Der Leitfaden befasst sich mit der Führung der Wählerevidenz, der Erstellung der Wählerverzeichnisse und dem Umgang mit Daten im Zentralen Wählerregister (ZeWaeR).
  • Der Leitfaden gibt Hinweise zur Einrichtung der Wahllokale, deren Ausstattung und Zugänglichkeit (einschließlich Barrierefreiheit) und zur Nutzung des „Zentralen Wahlsprengel-Tools“ (ZeWaT) für die Weiterleitung der Verfügungen der Gemeindewahlbehörden an die Bezirks- und Landeswahlbehörden.
  • Der Leitfaden beschreibt die Aufgaben der Gemeinden in Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten und der weiteren Behandlung von Briefwahlstimmen einschließlich der Rückholung von Wahlkarten von Postgeschäftsstellen im Rahmen der „Zweiten Chance“.
  • Die Auswertung von Briefwahl-Wahlkarten durch die örtlichen Wahlbehörden wird im Detail beschrieben.

Hotline für Bürgerinnen und Bürger:

Für Bürgerinnen und Bürger hat das Bundesministerium für Inneres eine eigene Hotline eingerichtet. Diese dient ausschließlich für allgemeine Anfragen zur Nationalratswahl und ist vom 26. August bis einschließlich 28. September in Betrieb.

  • BMI-Hotline für Bürgerinnen und Bürger im Inland: 0800 20 22 20

Auch wahlberechtigte Personen im Ausland können ihre Anfragen direkt an das Bundesministerium für Inneres richten.

  • BMI-Hotline für Bürgerinnen und Bürger im Ausland: +43 1 531 26 2700

Weitere Informationen für Gemeinden:

Für alle Wahlbehörden-Mitglieder steht ab Anfang September 2024 unter der Internetadresse www.bmi-elearning.at ein Online-Lernprogramm zur Verfügung. Darin wird das wesentliche Wissen für die Durchführung der bevorstehenden Nationalratswahl vermittelt.

Gemeinden können sich auch direkt an das BMI wenden. Anfragen werden dabei sowohl über die E-Mail-Adresse wahl@bmi.gv.at als auch telefonisch unter +43 1 531 26 90 5200 beantwortet. Auf der Webseite des BMI finden sich zudem zahlreiche Downloads, die speziell auf die Bedürfnisse der Gemeinden zugeschnitten sind.

 

Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten)
Herrengasse 7
1010 Wien
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 531 26 90 5200

– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)

DOWNLOADS

Drucksorten und Leitfaden für die Gemeinden: bmi.gv.at/wahlen/drucksorten

© Copyright - Kommunalnet