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Wahlen

12.08.2024

Leitfaden für die Bezirkswahlbehörden und Landeswahlbehörden

Leitfaden für Bezirks- und Landeswahlbehörden zur Nationalratswahl 2024

Am 29. September 2024 wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Die Bezirks- und Landeswahlbehörden neben wesentliche Aufgaben wahr. Unterstützung bietet der Leitfaden des BMI.

Welche Informationen sind im Leitfaden insbesondere abgedeckt?

  • Der Leitfaden enthält die anzuwendenden Rechtsvorschriften und Grundlagen für die Nationalratswahl. Es wird detailliert auf die Einteilung der Wahlkreise, Stimmbezirke und die Mandatsverteilung eingegangen.
  • Der Leitfaden beschreibt die Zusammensetzung und die Aufgaben der Wahlbehörden auf Bundes-, Bezirks-, Landes- und Gemeindeebene. Er stellt die Anforderungen an Wahlleiterinnen bzw. -leiter und deren Stellvertretungen dar und befasst sich mit den Sitzungen von Wahlbehörden.
  • Der Leitfaden beschreibt die Aufgaben der Bezirkswahlbehörden und der Landeswahlbehörden in Zusammenhang mit der Behandlung von Briefwahlstimmen.
  • Der Leitfaden erklärt, wie die Ergebnisse auf Bezirks- und Landesebene ermittelt und weitergeleitet werden.

Hotline für Bürgerinnen und Bürger:

Für Bürgerinnen und Bürger hat das Bundesministerium für Inneres eine eigene Hotline eingerichtet. Diese dient ausschließlich für allgemeine Anfragen zur Nationalratswahl und ist vom 26. August bis einschließlich 28. September in Betrieb.

  • BMI-Hotline für Bürgerinnen und Bürger im Inland: 0800 20 22 20

Auch wahlberechtigte Personen im Ausland können ihre Anfragen direkt an das Bundesministerium für Inneres richten.

  • BMI-Hotline für Bürgerinnen und Bürger im Ausland: +43 1 531 26 2700

Weitere Informationen für Bezirks- und Landeswahlbehörden:

Für alle Wahlbehörden-Mitglieder steht ab Anfang September 2024 unter der Internetadresse www.bmi-elearning.at ein Online-Lernprogramm zur Verfügung. Darin wird das wesentliche Wissen für die Durchführung der bevorstehenden Nationalratswahl vermittelt.

Wahlbehörden können sich auch direkt an das BMI wenden. Anfragen werden dabei sowohl über die E-Mail-Adresse wahl@bmi.gv.at als auch telefonisch unter +43 1 531 26 90 5200 beantwortet. Auf der Webseite des BMI finden sich zudem zahlreiche Downloads, die speziell auf die Bedürfnisse der Wahlbehörden zugeschnitten sind.

 

Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten)
Herrengasse 7
1010 Wien
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 531 26 90 5200

– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)

DOWNLOADS

Drucksorten und Leitfaden für die Bezirkswahlbehörden und Landeswahlbehörden: bmi.gv.at/wahlen/drucksorten

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