Die österreichische Wirtschaft ist derzeit geprägt von einer weiterhin bestehenden Konsum- und Investitionszurückhaltung, einer anhaltenden Industrierezession, einem leichten Rückgang des BIP im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahr und einer steigenden Arbeitslosigkeit.
Trotz einer nun endlich sinkenden Inflation und einer von der EZB beschlossenen Zinssenkung ist weiterhin ein „Inflationsschock“ feststellbar, welcher gepaart mit einer zunehmenden Angst vor einem Arbeitsplatz-verlust dazu führt, dass sich heimische Konsumenten in Kaufzurückhaltung bei Konsumgütern üben.
Die hohen Zinsen haben zudem die Bauwirtschaft in eine Krise geführt. Die KIM-Verordnung und eine fehlende Kreditnachfrage aufgrund der verschärften Kreditvergaberichtlinien haben die Bewilligungen von Neubauten auf einen jahrzehntelangen Tiefststand fallen lassen.
Diese Rahmenbedingungen halten nicht nur Österreichs Wirtschaft in der Stagnation, sondern führten auch zu einem Höchststand an eröffneten Firmeninsolvenzen der letzten 15 Jahre und zu einem Plus von 35,35 % im Vergleich zum Vorjahr.
Eröffnete Firmeninsolvenzen
1. Halbjahr | 2024 | 2023 | +/- |
Wien | 758 | 530 | + 43,02 % |
Niederösterreich | 395 | 348 | + 13,51 % |
Oberösterreich | 238 | 148 | + 60,81 % |
Salzburg | 100 | 94 | + 6,38 % |
Tirol | 109 | 82 | + 32,93 % |
Vorarlberg | 61 | 29 | + 110,34 % |
Burgenland | 82 | 51 | + 60,78 % |
Steiermark | 255 | 193 | + 32,12 % |
Kärnten | 100 | 75 | + 33,33 % |
Gesamt | 2.098 | 1.550 | + 35,35 % |
Besorgniserregend sind zusätzlich auch die 1.311 Abweisungsbeschlüsse (mangels Masse), die sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 um 16,74% erhöht haben. Diese Entwicklung zeigt weiterhin, dass bei zahlreichen, durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen am Leben erhaltenen Unternehmen nicht einmal freies Vermögen von EUR 4.000,- vorhanden ist, um die Kosten für ein formelles Insolvenzverfahren aufbringen zu können.
Antragsstellungen
In den Statistiken der letzten Jahre hat der AKV eine zunehmende Verlagerung der Insolvenzeröffnungen von Eigen- zu Gläubigeranträgen aufgezeigt.
Mehrheitlich sind leider weiterhin die Insolvenzeröffnungen nicht auf Initiativen der schuldnerischen Unternehmen, sondern auf Gläubigeranträge zurückzuführen, nämlich 55,7%.
Die eröffneten Firmeninsolvenzen werden im heurigen Jahr 2024 die 4.000er Marke überschreiten, einschließlich der Insolvenzabweisungen mangels Masse rechnen wir mit circa 7.000 Gesamtfirmeninsolvenzen.
Privatinsolvenzen
1. Halbjahr | 2024 | 2023 | |
Eröffnete Verfahren | 4.600 | 4.543 | + 1,25 % |
Abgewiesen mangels Kostendeckung | 434 | 438 | – 0,91 % |
Privatinsolvenzen gesamt | 5.034 | 4.981 | + 1,06 % |
Österreichweit haben die eröffneten Privatinsolvenzen im 1.Halbjahr 2024 lediglich um 1,25 % von 4.543 auf 4.600 Schuldenregulierungsverfahren zugenommen.
Eröffnete Privatinsolvenzen
1. Halbjahr | 2024 | 2023 | +/- |
Wien | 1.522 | 1.475 | + 3,19 % |
Niederösterreich | 661 | 647 | + 2,16 % |
Oberösterreich | 672 | 698 | – 3,72 % |
Salzburg | 200 | 193 | + 3,63 % |
Tirol | 369 | 341 | + 8,21 % |
Vorarlberg | 232 | 238 | – 2,52 % |
Burgenland | 71 | 86 | – 17,44 % |
Steiermark | 526 | 505 | + 4,16 % |
Kärnten | 347 | 360 | – 3,61 % |
Gesamt | 4.600 | 4.543 | + 1,25 % |
Wöchentlich wurden im 1. Halbjahr 2024 in Österreich über das Vermögen von 177 Privatpersonen Insolvenzverfahren eröffnet.
Eklatant ist die unterschiedliche Durchschnittsverschuldung bei Männern (EUR 137.500,-) gegenüber jener bei Frauen (EUR 85.200,-). Mit zunehmendem Alter steigt auch die Durchschnittsverschuldung.
Von den 4.600 eröffneten Privatinsolvenzen entfallen 2.826 (61,43 %) auf männliche Insolvenzschuldner, während 1.774 Verfahren (38,57 %) Frauen zuzuordnen sind.
Die meisten eröffneten Insolvenzfälle (2.332) wurden in der Alterskategorie der 40 bis 59-jährigen Schuldner verzeichnet.
Im 1. Halbjahr 2024 wurden in mehr als zwei Drittel (67,10 %) der Privatkonkurse mit den Gläubigern Zahlungspläne abgeschlossen.
Ausblick Privatinsolvenzen
Zur Schuldensituation in Österreich ist generell auszuführen, dass die eröffneten Privatinsolvenzen nur einen kleinen Teil der Verschuldungen abbilden. Ein Verfahren wird zumeist erst nach Jahren nach dem eigentlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit angestrebt und die Anzahl der Antragstellungen hängt von den Kapazitäten der Beratungsstellen und der Gerichte ab.
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