Flächenverbrauch reduzieren – die Förderung Flächenrecycling des Klimaschutzministeriums (BMK) macht’s möglich. 12 Millionen Euro stehen insbesondere für Gemeinden zur Wiedernutzung von Flächen und Objekten bereit.

Um die Flächeninanspruchnahme in Österreich zu verringern, bedarf es vielfältiger Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Eine davon ist das Flächenrecycling. Bis 2027 stehen mit der Förderung Flächenrecycling 12 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wiederbelebung leerstehender Objekte und untergenutzter Flächen im Ortsgebiet zu unterstützen und damit den Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern.

Die Projektzahlen steigen – Gemeinden als Flächen-Recyclerinnen!

Nahezu jede Gemeinde kennt es: leerstehende und wenig genutzte Grundstücke mitten im Ort oder am Ortsrand und keine gelungene Nachnutzung in Sicht. Dabei sind solche Grundstücke oftmals echte Entwicklungsperlen für Gemeinden: mitten im Ortsgebiet, bereits erschlossen, manchmal sogar geschichtsträchtig. Die schwierige Frage – „Was damit tun?“ – bleibt oftmals allein den Gemeinden beziehungsweise ihren Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu beantworten. Hier hilft die Förderung Flächenrecycling mit geförderten Entwicklungskonzepten dabei, die Ideenfindung zur Nachnutzung zu erleichtern. Zudem ist ein Entwicklungskonzept bei der finalen Entscheidung über die Nachnutzung und der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern ein hilfreiches Werkzeug. Elemente der Bürger:innenbeteiligung, -befragung und -information sind ebenfalls förderfähig.

In den ersten zweieinhalb Förderjahren wurden 85 Projekte genehmigt oder zur Genehmigung vorgelegt. Das entspricht einer Fördersumme von rund 3,9 Millionen Euro. Sehr erfreulich ist, dass davon bereits rund 1,74 Millionen Euro an Gemeinden gingen.

Die nächste Antragsfrist ist für Dezember 2024 geplant. Natürlich können Anträge laufend und jederzeit gestellt werden.

Die Förderung kurz erklärt:

Zielgruppe:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Grundeigentümer:innen
  • sonstige Personen

Gefördert werden:

  • Entwicklungskonzepte (75 Prozent, maximal 60.000 Euro)
  • Untersuchungen von Untergrund und Bausubstanz (75 Prozent, maximal 50,000 Euro) sowie
  • Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes (50 Prozent, maximal 15.000 Euro).

Der Förderantrag kurz erklärt (hier geht’s zum Video)

Um die Förderung noch schmackhafter zu machen, hat das BMK einen Kurzfilm erstellt. DI Moritz Ortmann von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) klärt darin Fragen von Antragstellenden und gibt Tipps und Einblicke in gelungene Einreichungen.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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