„Raus aus Öl und Gas“ und „Sauber Heizen für Alle“ werden umfassend erweitert und für Hochwasser-Betroffene vereinfacht – Förderanträge sind ab sofort möglich

Das BMK schafft Soforthilfe für Wohnhäuser und Eigenheime, die durch das Hochwasser stark beschädigt wurden. Um für schnellstmögliche Hilfe beim Wiederaufbau zu sorgen, erweitert das Ministerium seine Förderungen für Sanieren und Heizungstausch. So können Betroffene möglichst rasch und unkompliziert unterstützt werden.

Sanieren

Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen entfällt die Beschränkung des Gebäudealters. Es wird die Möglichkeit zur nochmaligen Förderung geschaffen, wenn die Sanierung schon in der Vergangenheit gefördert wurde.

Die Einzelbauteilsanierung (Außenwände, unterste Geschoßdecke, oberste Geschoßdecke oder Fenster/Außentüren) wird mit 9.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Die Förderbeschränkung mit einer Maßnahme pro Kalenderjahr entfällt, genauso wie der 75-prozentige Mindesttauschanteil bei Fenstern. Es ist zudem keine Energieberatung erforderlich.

Heizungstausch

Im Falle einer bestehenden fossilen Heizung, die durch das Hochwasser zerstört und gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, kann sofort getauscht werden und es ist keine Energieberatung erforderlich. Folgende Förderpauschalen gelten:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Im Fall einer bestehenden durch das Hochwasser zerstörten erneuerbaren Heizung, die gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, gibt es eine 5.000 Euro Förderpauschale und einen zusätzlichen Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro.

Die Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch können mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden.

„Sauber Heizen für Alle“ 2024

Auch beim Sauber-Heizen-für-alle-Bonus, den erhöhten Förderungen für Haushalte mit geringem Einkommen, gibt es nun vereinfachte Antragsbedingungen für Hochwasser-Betroffene. Basierend auf den bestehenden Förderungsbedingungen gelten für Hochwasser-Betroffene folgende Vereinfachungen:

  • Fernwärme-Vorrang entfällt
  • Mit der Umsetzung des Projektes kann bereits vor der Antragstellung (auch bereits vor erfolgter Registrierung oder Energieberatung) begonnen werden.

Die vereinfachten Antragsbedingungen gelten für Registrierungen bis 31.12.2024, vorausgesetzt werden:

  • Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde
  • Bekanntgabe sämtlicher in Anspruch genommener Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme (Katastrophenhilfe, Versicherungsleistungen, oder ähnlichem) im Rahmen der Endabrechnung. Bitte beachten Sie, dass die erhaltenen Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme nicht mehr als 100 Prozent der Kosten betragen dürfen.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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