Die digitale Transformation bietet für Gemeinden große Chancen, aber auch erhebliche Risiken. Die Bedrohung durch Cyberangriffe nimmt stetig zu – und damit auch die persönliche Haftung von Bürgermeistern und Gemeindeorganen.
Mit der neuen NIS2-Richtlinie der EU stehen Kommunen vor einer besonderen Herausforderung: Der Gesetzgeber fordert verschärfte Sicherheitsmaßnahmen und macht Verantwortliche bei Versäumnissen persönlich haftbar.
Die neuen Anforderungen der NIS2-Richtlinie
Seit Mitte Oktober dieses Jahres sind die Bestimmungen der NIS2-Richtlinie umsetzen. Ziel ist es, die Cybersicherheit in Europa zu stärken und kritische Infrastrukturen besser zu schützen. Doch was bedeutet das konkret?
- Erhöhte Sicherheitsstandards: Kommunen sind verpflichtet, IT-Systeme gegen Cyberbedrohungen abzusichern. Dazu gehört unter anderem die Implementierung moderner Verschlüsselungstechnologien und die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsübungen.
- Meldepflichten: Cybervorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Versäumnisse können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Persönliche Haftung: Führungskräfte, einschließlich Bürgermeister, sind direkt verantwortlich, wenn Sicherheitslücken durch Fahrlässigkeit entstehen.
Persönliche Haftung: Eine unterschätzte Gefahr
Ein Cyberangriff auf die IT-Systeme einer Gemeinde kann weitreichende Folgen haben. Von der Offenlegung sensibler Bürgerdaten bis hin zur Lahmlegung kritischer Dienste – die Konsequenzen betreffen nicht nur die Gemeinde, sondern auch deren Verantwortliche. Gemäß der NIS2-Richtlinie können Bürgermeister bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen persönlich haftbar gemacht werden. Dies kann finanzielle Forderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Neben einer Cyber-Versicherung wird daher auch der Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors & Officers) für Gemeinden immer wichtiger. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz vor Ansprüchen aus Vermögensschäden, die durch Fehler oder Versäumnisse von Gemeindeorganen entstehen. Sie deckt unter anderem:
- Haftungsansprüche von Dritten: Wenn externe Parteien Schadensersatz fordern, z. B. aufgrund von Datenverlusten oder Sicherheitsvorfällen.
- Innenhaftung: Schutz vor Ansprüchen der Gemeinde selbst, falls ein Organ in Ausübung seiner Pflichten einen Fehler gemacht hat.
- Rechtsschutz: Kosten für juristische Verteidigung und Verfahren.
Cyber-Versicherung und D&O: Ein unverzichtbares Duo
Eine spezialisierte Cyber-Versicherung ist nicht nur eine Absicherung für die Gemeinde, sondern auch ein wichtiger Baustein im persönlichen Risikomanagement von Bürgermeistern und Gemeindeorganen. Sie bietet:
- Deckung bei Cybervorfällen: Die Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Krisenkommunikation.
- Haftpflicht & Rechtsschutz: Bei Haftungsansprüchen werden die Kosten für rechtliche Verteidigung und Schadensersatz abgedeckt.
- Präventionsmaßnahmen: Viele Versicherer bieten Beratung und Schulungen an, um Sicherheitslücken von vornherein zu vermeiden.
Ergänzend dazu ist die D&O-Versicherung unverzichtbar, um Bürgermeister und leitende Angestellte vor persönlichen finanziellen Risiken zu schützen. Die Kombination aus Cyber- und D&O-Versicherung sorgt dafür, dass sowohl digitale als auch organisatorische Risiken abgedeckt sind.
Proaktive Absicherung für Gemeinden
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist eine große Herausforderung, bietet jedoch auch die Chance, Cybersicherheit und Haftungsmanagement in den Fokus zu rücken. Kommunen, die jetzt in IT-Sicherheit und eine umfassende Versicherungsstrategie investieren, minimieren nicht nur Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Bürger.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich professionell beraten zu lassen. Mit einer maßgeschneiderten Kombination aus Cyber- und D&O-Versicherung können Sie sich und Ihre Gemeinde optimal absichern. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht unterstützen können.
Mail: kommunale@sivag.at
Tel.: +43/7612 88 222 -0
– I.WEIPPL (Quelle: Sivag Kommunale Entgeltliche Einschaltung)