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18.12.2024

Sammlung von Elektroaltgeräten mit Lithium-Batterien muss optimiert werden!

Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Batterien/Akkus hat in den letzten Jahren immer öfter zu Brandproblemen geführt.

Im Zuge der Umsetzung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung, die ab 1.1.20218 die Verpflichtung zur Entnahme von Lithium-Batterien/Akkus aus Elektroaltgeräten vorsieht, wurde zusätzlich zur getrennten Sammlung von Lithium-Batterien/Akkus auch die Thematik der „Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Batterien/Akkus“ diskutiert. In weiterer Folge wurde beschlossen, dafür eigene Sammelbehälter auf allen Sammelstellen vorzusehen, da diese Gebinde von der Sammlung bis zur Behandlung nicht geschüttet, ausgeleert, ausgekippt, verdichtet oder anders manipuliert werden dürfen, was eine mechanische Beschädigung und in weiterer Folge ein Brandereignis herbeiführen könnte. Für die separate Sammlung am ASZ eignen sich beispielsweise Gitterboxen mit Deckel oder Kunststoffpaloxen mit Deckel. Im heurigen Jahr wurden von den Entsorgungsbetrieben aus verschiedenen Regionen offensichtliche Mängel bei der Erfassung dieser Fraktion an die Sammelsysteme gemeldet. Da die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Batterien/Akkus in den letzten Jahren immer öfter zu Brandproblemen geführt hat, wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sammlung von Elektroaltgeräten eine lückenlose Trennung einerseits der entnehmbaren Batterien und Akkumulatoren und andererseits eine komplette  Erfassung der Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Akkus in den dafür vorgesehenen Behältern zu erfolgen hat.

Sollte diese Trennung nicht ausreichend sichergestellt werden, kann die Entsorgungssicherheit nicht gewährleistet werden!

 Wir bitten daher dringend alle zuständigen Mitarbeiter:innen bei den Verbänden und Städten bei ihren Sammelstellen darauf zu achten, dass die erforderlichen Behälter vor Ort vorhanden sind und dass die unbedingt notwendige Aufteilung in die drei Fraktionen: EAG-Klein, Lithium-Batterien und Elektro-Altgeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus laut beiliegendem Infoblatt auch wirklich eingehalten wird.

Es liegt im Interesse aller Beteiligten hier sehr genau und konsequent vorzugehen, um Gefährdungen bzw. Schäden sowohl an den Sammelstellen als auch bei den Entsorgungsbetrieben durch Brände zu vermeiden. Entnehmen von Batterien und Akkus – wenn möglich! Sofern das Entnehmen von Batterien/Akkus aus Elektroaltgeräten problemlos möglich ist, sollten diese an der Sammelstelle aus den abgegebenen Geräten entfernt und in die dafür vorgesehenen Sammelfässer für gemischte Batterien oder Lithium-Batterien eingebracht werden. Stecker oder Pole abkleben und in das Fass für Lithium-Akkus einbringen und mit genügend Vermiculit umgeben. Wenn die Lithium-Batterien/Akkus nicht ohne spezielles Werkzeug oder Zerstörung des Gerätes entfernt werden  können, dann ist das gesamte Gerät (inkl. Akku) in das richtige dafür vorgesehene Sammelgebinde „Elektro-Alt-geräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ einzubringen.

Den aktuellen EAK Newsletter mit wichtigen Infos zur Vergabe von Fördergeldern für Projekte im Bereich der Abfallvermeidung, der Sammlung von Elektroaltgeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus, der Teilnahme beim Elektro Nick 2025 sowie das Sammelergebnis des Jahres 2023 finden Sie hier oder unter den Downloads.

– I.WEIPPL (Quelle: EAK, Entgeltliche Einschaltung)

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