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gruppenführender/e Kindergartenpädagoge/in

Webseite Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck

STELLENAUSSCHREIBUNG

Gemäß §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 – (Oö. GDG 2002) in Verbindung mit Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG) schreibt die Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck folgenden Dienstposten für den Gemeindekindergarten aus:

gruppenführender/e Kindergartenpädagoge/in

Dienstbeginn: nach Absprache bzw. spätestens 18.08.2025
Beschäftigungsausmaß: 40,00 Wochenstunden, unbefristet
Entlohnung: Gehaltsschema KBP (Vordienstzeiten)

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Bewerber/innen müssen die in den §§ 4 und 5 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG) und die im § 3 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 enthaltenen Anstellungserfordernisse erfüllen, dazu zählen:

• österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU- bzw. EWR-Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit, einwandfreies Vorleben
• persönliche, körperliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
• männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst bzw. den Zivildienst abgeleistet haben

Besondere, wünschenswerte Aufnahmevoraussetzungen:
• pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern
• Flexibilität und Offenheit, Kreativität
• Freundliche Umgangsform, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Objektivität, Kommunikations- und Teamfähigkeit
• Bereitschaft zur Weiterbildung und zur Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte

Als fachliche Voraussetzung ist gemäß § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG) die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten gemäß § 98 Abs. 1 SchOG oder der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 95 Abs-. 3a SchOG erforderlich.

Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird nach den Bestimmungen der Personal-Objektivierung erfolgen. Bewerbungen können schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Zeugniskopien, Dienstzeugnisse, Nachweise über Kurs- u. Weiterbildungsveranstaltungen etc.) bis 30. Mai 2025 (12:00 Uhr) beim Gemeindeamt St. Marienkirchen am Hausruck eingebracht werden.

Günter Fisecker
Bürgermeister