© Stadtgemeinde St. Andrä-Wördern

Niederösterreich

27.03.2025

Gemeindebediensteter will mit Volksbegehren „Geschäftemacherei“ mit Volksbegehren beenden

Manuel Plöchl ist Gemeindebediensteter in der niederösterreichischen Gemeinde St. Andrä-Wördern – und das nicht erst seit gestern. Bereits seit 26 Jahren stehen Meldethemen, Wahlen, Volksbegehren oder in seiner Funktion als Standesbeamter auch Trauungen auf der Tagesordnung des 51-Jährigen. Seinen Job macht er „jeden Tag immer wieder gerne“, wie er sagt. Doch er beobachtet seit vielen Jahren eine Entwicklung, konkret im Bereich der Volksbegehren, die dem Niederösterreicher so gar nicht gefällt.

„Geschäftemacherei“ mit Volksbegehren muss ein Ende haben

„Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich und kassieren dafür eine Menge Steuergeld“, sagt Manuel Plöchl. Alleine bei den letzten 78 Volksbegehren wurden 43 von nur drei Personengruppen eingereicht. „Bei den letzten 61 Volksbegehren (2020 bis 2024) haben insgesamt 43 die 100.000-Unterschriften-Grenze erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt 588.498 Euro an Steuergeld kassiert“, rechnet Plöchl vor.

Zum Hintergrund: Die Initiatoren haben bei der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.01.2025) sowie bei der Einleitung einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.01.2025) zu entrichten. Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.01.2025), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.

Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften, wird es im Parlament behandelt. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung durch ein Volksbegehren ist jedoch nicht vorgesehen.

Kostenaufwand für Volksbegehren enorm

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.01.2025) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld, und das in den letzten Jahren bis zu drei Mal pro Jahr!

„Mich ärgert nicht nur die Geschäftemacherei mit Volksbegehren, mich ärgert vor allem, dass auch so viel Steuergeld dafür eingesetzt wird. Und der personelle Aufwand für die Gemeinden ist auch nicht unerheblich“, sagt der Gemeindebedienstete.

Handeln statt Jammern

Und weil Manuel Plöchl nicht gerne jammert, sondern handelt, ist er nun aktiv geworden: „Ich habe Mitte 2023 beim Bundesministerium für Inneres die Anmeldung und nach dem Sammeln von über 15.000 Unterschriften am 27. Dezember 2024 den Einleitungsantrag für ein eigenes Volksbegehren mit dem Titel „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ eingebracht“, erzählt der Gemeindebedienstete. Darin fordert Plöchl eine rasche Reform des Volksbegehrengesetzes 2018, „damit die private Bereicherung mit Steuergeld so schnell wie möglich unterbunden wird und die Initiatoren nur noch die geleisteten Kostenbeiträge (3.421,50 Euro), und nicht den fünffachen Betrag, refundiert bekommen“.

Im Erfolgsfall soll Kostenrefundierung für Volksbegehren gespendet werden

„Die Geschäftemacherei muss ein Ende haben“, sagt Manuel Plöchl. Dass er es mit seiner Initiative ernst meint, zeigt auch, dass er im Erfolgsfall seines Volksbegehrens die Kostenrefundierung zu einem Großteil an einen Verein, ein Kinderhospiz mit Tieren im Bezirk St. Pölten, spenden wird“, sagt er.

Am 31. März 2025 beginnt die Eintragungswoche für Plöchls sowie zwei weitere Volksbegehren, dem „Autofahrervolksbegehren: Kosten runter“ und „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“. Bis 7. April 2025 kann jeder und jede Stimmberechtigte auf jedem Gemeinde/Bezirksamt oder mittels ID Austria die Volksbegehren unterschreiben.

– S.PEISCHL

© Copyright - Kommunalnet