Vortrag: Mögliche rechtliche Fallstricke bei Infrastrukturprojekten

Datum: 23. März 2020
Uhrzeit: 00:00 - 00:00
Ort: Landhotel Schicklberg, Schicklberg 1, Kremsmünster

Der umstrittene Bau der 380-kV-Leitung quer durch das Bundesland Salzburg war der Anlassfall. In jüngster Vergangenheit hat eine mögliche Verpflichtung zur Annahme von Ausgleichszahlungen durch Gemeinden für die Errichtung von 380-kV Stromleitungen für mediale Wellen gesorgt. Denn des Pudels Kern ist: Schlagen Gemeindevertreter die Ausgleichszahlungen aus, die Leitung ist aber dennoch nicht zu verhinderm, dann entstehe für die Gemeinden ein Vermögensschaden.

Winkt der Untreueparagraf?

Was geschieht, wenn Bürgermeister und Gemeinderat einer Kommune, über deren Gebiet die 380-kV-Leitung verlaufen soll, die von der Verbund-Tochter Austria Power Grid (APG) angebotenen Ausgleichszahlungen ausschlagen? Dieser Fragestellung soll im Rahmen der gegenständlichen Veranstaltung am 23. März 2020 in Kremsmünster nachgegangen werden. Zwei kundige Rechtsexperten werden einen einstündigen Vortrag zum Thema halten und mögliche Lösungsansätze präsentieren.

Abwicklung von Infrastrukturprojekten

Zur Begrüßung lädt der Direktor des Oberösterreichischen Gemeindebundes, Mag. Franz Flotzinger. Im Rahmen des Vortrags werden in diesem Zusammenhang auch beihilfenrechtliche Grundsätze der marktüblichen Abwicklung derartiger Infrastrukturprojekte in Erinnerung gerufen, die zuletzt zu verstärkten Kontrollen durch die Europäische Kommission geführt haben.
Veranstalter des Vortrages ist der Oberösterreichische Gemeindebund gemeinsam mit SCWP Schindhelm. Für die kostenlose Veranstaltung können Sie sich auf der Homepage des OÖ Gemeindebundes anmelden.