FRC

16.03.2020

UPDATE – Ansprüche aus nicht rechtskonformer Zinsanpassung – Negativzinsen

Die Zinsindikatoren für variabel verzinste Finanzierungen (Euribor oder Libor) haben in der Regel beginnend mit März 2015 negative Werte erreicht (im CHF bereits früher). Diese für Gemeinden und Unternehmen grundsätzlich günstige Situation wird leider dadurch getrübt, dass die Vorteile der niedrigen bzw. negativen Zinsen (nachfolgend „Negativzinsen“) vielfach nicht an die Gemeinden weitergegeben werden.

Erste Urteile liegen vor …

In diesem Zusammenhang wurden bereits einige Klagen gegen Banken eingebracht. In den erstinstanzlichen Urteilen wurde zuletzt regelmäßig zugunsten der Kreditnehmer entschieden. In der Praxis trifft man jedoch auf sehr unterschiedliche rechtliche Ausgangssituationen, die es im individuellen Fall zu berücksichtigen gilt. Es ist daher davon auszugehen, dass die vorliegenden Urteile keine Klarheit zur rechtlichen Gesamtsituation schaffen werden und auch nicht können.

Den betroffenen Kreditnehmern wird somit ein individuelles Einschreiten letztendlich nicht erspart bleiben, sodass sowohl die Kreditnehmer als auch die Banken weiterhin Lösungen im Vergleichswege anstreben.

Vergleichslösungen durch Einbeziehung von sachverständigen Experten …

Zur Thematik „Negativzinsen“ wurden von uns bislang bereits eine Vielzahl an individuellen Vergleichen im Verhandlungsweg begleitet und abgeschlossen. Die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Vergleiche kommen dabei nicht zuletzt aufgrund der „Einbeziehung des Zukunftswertes in die Schadensbetrachtung“ weit über den „historischen Schäden“ zu liegen (beim „historischen Schaden“ handelt es sich um jenen Betrag, den die Bank seit Erreichen der negativen Werte der Zinsindikatoren zu viel verrechnet hat).

Ermöglicht wird dies durch eine finanzmathematisch korrekte Bewertung des von der Bank eingezogenen „Zinsfloors“. Damit lässt sich ausmessen, welchen Wert der von der Bank beanspruchte „Zinsfloor“ eigentlich hat. Dieser zukunftsbezogene Wert ist regelmäßig erstaunlich hoch, was wiederum zu sehr attraktiven Vergleichslösungen führt.

Um auf gesicherter Basis eine faire Vergleichslösung zu erzielen, ist neben einer umfassenden rechtlichen Expertise auch die Einbeziehung von sachverständigen Experten aus dem Bereich Finanzen und Finanzmathematik geboten. Die Spezialisten der FRC – Finance & Risk Consult GmbH (FRC) stehen Ihnen hier gerne unterstützend zur Verfügung.

…führen zu attraktiven Lösungen

Neben der Rückzahlung von zu viel bezahlten Zinsen und der Anerkennung des negativen Indikators für die zukünftigen Zinsabrechnungen gibt es auch Lösungen, bei denen die Konditionen bestehender Finanzierungen zukünftig deutlich gesenkt werden können und der Kreditaufschlag für die Zukunft rechtssicher festgeschrieben wird. Das heißt, dass der Aufschlag bis zum Ende der Kreditlaufzeit definitiv nicht mehr erhöht werden kann und allfällige „juristischen Hintertüren“ etwa in den Banken AGB geschlossen werden.

Solche vorausschauenden, rechtssicheren Lösungen sind auch deswegen sinnvoll, da nicht auszuschließen ist, dass der Bankensektor auf die für die Banken negativen Urteile letztlich mit einer marktweiten Erhöhung der Aufschläge reagiert. Wir bauen dem schon jetzt vor und verhandeln solche Einigungen, die für den Kunden ein nachhaltiges Ergebnis sicherstellen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt …

Gerne senden wir Ihnen Ihr Angebot zu. Kontaktieren Sie uns unter support@frc-consult.com.

FRC – Finance & Risk Consult GmbH

Bergstraße 10
7000 Eisenstadt
www.frc-consult.com
support@frc-consult.com

Mag. Heinz Hofstaetter, +43 664 816 34 28
DI Reinhard Schweifer, +43 660 358 30 06
Werner Lehner, +43 664 246 99 80

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