Kundmachungen werden ab 2020 in Tirol rechtskonform auch digital verfügbar sein. Der FLGT brachte die Initiative ein, und wurde dabei vom Tiroler Gemeindeverband und dem Land unterstützt. Die Reform der Kundmachungspflicht soll Gemeinden eine komfortable Lösung zur Zettelwirtschaft bieten.
Der Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Tirols (FLGT) startete eine Initiative, die es den Gemeindeämtern ermöglichen soll, ihren Bürgerinnen und Bürgern noch serviceorientierter zu begegnen. Dank der Unterstützung des Landes Tirol und des Tiroler Gemeindeverbandes werden sich im Zuge der Tiroler Gemeindeordnungs-Reformierung ab Jänner 2020 neue, digitale Möglichkeiten für rechtskonforme Kundmachungen eröffnen. Künftig wird es jeder Tiroler Gemeinde freistehen, ob sie ihre Kundmachungen weiterhin über eine physische Amtstafel oder eine Amtstafel in elektronischer Form abwickelt.
Von langer Hand geplante Reform
Die Grundlagen für diese Reformierung wurden bereits im Rahmen der FLGT-Landesfachtagung 2017 zum Thema „Kritische Betrachtung der Tiroler Gemeindeordnung“ gelegt. Dort erarbeitete der FLGT aus juristischer, finanztechnischer und praktischer Sicht Änderungsvorschläge zur effizienten und effektiven Abwicklung der Gemeindeagenden. Gemäß § 60 Absatz 1 der TGO sind wichtige Schriftstücke wie etwa Verordnungen von Gemeindeorganen oder alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen vom Bürgermeister, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für die Dauer von zwei Wochen unverzüglich an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen. Diese Vorschrift kann Gemeindemitarbeiter jedoch vor Herausforderungen stellen, denn oftmals ist an der Amtstafel nicht ausreichend Platz. Das kann weiters zu rechtlichen Problemstellungen führen.
Kundmachung wird vereinfacht
Mit der Einführung der elektronischen Amtstafel erfolgt eine Anpassung der Bestimmung über die Kundmachungsmodalitäten, um die Kundmachung zu vereinfachen, Fehlerquellen zu vermeiden und den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Künftig entfällt die zusätzliche Form der Kundmachung „in sonst ortsüblicher Weise“ sowie in den Ortschaften/Ortsteilen. Diese Kundmachungsformen haben durch das Internet sowie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ihre Bedeutung verloren und aufgrund ihrer regional unterschiedlichen Handhabung in der Vergangenheit zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt, wann ein Rechtsakt als richtig kundgemacht anzusehen ist.
Dokumente, die auf der elektronischen Amtstafel ersichtlich sind oder bereitgehalten werden, sind mit einer elektronischen Signatur zu versehen und dürfen nach Kundmachung nicht mehr geändert und vor Ablauf der Kundmachungsfrist nicht gelöscht werden.
Vorteilhafte Änderung bietet digitale Möglichkeiten
Die Vorteile durch die Reformierung überwiegen: einfache und schnelle Handhabung, barrierefreier Zugang im Amtsgebäude während der Amtsstunden und kein Aushang mehr in den einzelnen Ortschaften der Gemeinde. Die Zeiten kreativer Kundmachungen in viel zu kleinen Schaukästen sind somit in naher Zukunft vorbei.
Eine komfortable Lösung zur digitalen Darstellung von Amtstafelinhalten bietet unter anderem das von vielen Gemeinden verwendete webbasierende Content-Management-System RIS Kommunal und die Service-App Gem2Go. Der Gem2Go-Kiosk ermöglicht nun die Kundmachung und Darstellung von Gemeinde-Informationen auf großen Touch-Displays – barrierefrei und einfach im Handling.
– MAG. BERNHARD SCHARMER