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20.03.2020

Wer bekommt den Zuschlag?

Im Manz’schen Kommentar zum BVG 2018 finden sich wertvolle Kommentierungen, unter anderem zu Arten und Durchführungen von Vergabeverfahren, besondere Aufträge und den Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Kaum ein Rechtsgebiet entwickelt sich so rasant wie das Vergaberecht. Im letzten Jahrzehnt erfuhr das österreichische Bundesvergabegesetz im 2-Jahres-Takt eine Novellierung. Mit der Neukundmachung des Bundesvergabegesetz 2018 geht eine seit dem Jahr 2006 nicht mehr dagewesene umfassende Umstrukturierung einher.

„Habemus novum Vergabegesetz!“

Das nahm sich MANZ zum Anlass, einen neuen Vergabegesetz-Kommentar herauszugeben.
Ausgewiesene Experten aus Anwaltei, Interessensvertretung, Rechtsprechung, Legistik und Wissenschaft setzen sich mit dem neuen Gesetzestext kritisch auseinander. Bisherige Rechtsprechung wird ausführlich analysiert. Wo Judikatur noch fehlt, werden Lösungsansätze präsentiert und Prognosen abgegeben. Beispiele und Überblickstabellen runden die anschaulichen Darstellungen ab.

Infos zur Erscheinung:

Titel: BVergG 2018

Herausgeber: Dr. Hans Gölles

Verlag: MANZ Verlag Wien

Preis: 192 Euro

ISBN: 978-3-214-08347-2

– REDAKTION

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