Das Klimavolksbegehren, „Smoke – NEIN“, „Asyl europagerecht umsetzen“ und „Euratom-Ausstieg“ schafften die 100.000-Unterschriften-Hürde zur Behandlung im Parlament, einzig „Smoke- JA“ liegt mit rund 33.000 Unterschriften weit darunter.
Mit Montag, 29. Juni 2020, gingen gleich fünf Volksbegehren in den Endspurt, vier davon schafften auch den Sprung über die 100.000-Unterschriften-Hürde ins Parlament. Als klarer Sieger geht das Klimavolksbegehren hervor, 380.590 Menschen forderten mit ihrer Unterschrift (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen sollen. Insgesamt waren 6.382.377 Menschen in der Eintragungswoche berechtigt, die Volksbegehren zu unterschreiben. Mit 5,95 Prozent landete das Klimavolksbegehren auf Rang 21 der 50 österreichischen Volksbeghren.
Klares Nein zum Rauchen im Restaurant
Die „Initiative Gemeinsam Entscheiden“ (IGE) brachte gleich drei dieser fünf Volksbegehren ein, zwei davon zum Qualmen im Gasthaus. Das einzige der fünf Volksbegehren, das mit nur 33.267 Unterschriften die Hürde zur Behandlung im Parlament weit verfehlte, ist das „Smoke – JA“-Begehren. Hingegen hatte das „Smoke – NEIN“-Begehren 140.527 Unterschriften. Die öffentliche Meinung tendiert somit offensichtlich zu einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie.
Auch „Asyl europagerecht umsetzen“ wurde von der IGE eingebracht, es erhielt 135.087 Unterschriften. Darin wird gefordert, dass die Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, von den laufenen EU-Beitragszahlungen abgezogen werden, bis ein EU-weites, solidarisches Asylwesen eingerichtet ist.
Mit 100.482 Unterschriften knapp über die Parlamentshürde schaffte es das von Robert Marschall (Vorsitzender der EU-Austrittspartei „Wir für Österreich“) initiierte Begehren für den EURATOM-Ausstieg Österreichs.
Parlamentarisches Verfahren
Die Volksbegehren sind nicht rechtlich bindend, aber ist die 100.000 Unterschriften Marke überschritten, müssen sich die Nationalrats-Abgeordneten jedenfalls darüber beraten. Zuerst wird es dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen. Innerhalb eines Monats nach dieser Zuweisung muss die Vorberatung des Volksbegehrens beginnen. Nach spätestens weiteren vier Monaten muss der Ausschuss dem Nationalrat Bericht erstatten, wo das Thema anschließend im Plenum besprochen wird.
-E. AYAZ (Quelle: ORF.at)