Natur im Garten

NaturimGartenTipps

14.07.2020

Heckenschnitt im Gemeindegrün

Im kommunalen Grünraum haben Sträucher und Hecken sehr oft die Funktion eines Sicht- und Lärmschutzes oder der Gliederung von Grünflächen. Aus ökologischer Sicht bieten sie jedoch auch einiges. Das sollte bei den Pflegearbeiten jedenfalls beachtet werden.

In Hecken filtern die Blätter und Zweige Schadstoffe und Schmutz aus der Luft. Eine dichte Hecke bietet etwa gegenüber Spritzwasser und Salz eine Barriere. Zahlreiche Vögel, Insekten oder Amphibien nutzen dichte Strukturen als Versteck, als Jagdgebiet oder als Nistplatz. Der Schnitt dient hier also dem Zweck eine dichte Verzweigung zu erreichen, damit die Hecke diese Schutzfunktionen erfüllen kann.

Für eine dichte Hecke ist ein regelmäßiger Schnitt, ein bis zwei Mal pro Jahr, notwendig. Man sollte darauf achten, dass die Hecke unten breiter ist als oben damit auch der Heckenfuß ausreichend Sonne bekommt und auch unten grün bleibt. Sie ist dann also im Querschnitt trapezförmig.

Um Hecken und Sträucher in Form zu bringen, eignet sich der Herbst, etwa ab Ende September. Bei einem zu frühen Schnitt im Sommer werden die Sträucher zum Austrieb angeregt, der dann vor dem Frost keine ausreichende Winterhärte ausbilden kann. Gestalterisch hat man bei Herbstschnitt den Vorteil, dass die erzielte Form im Wesentlichen bis zum Austrieb im Frühjahr erhalten bleibt.

Ein zweiter guter Schnittzeitpunkt ist der Vorfrühling. Der Schnitt vor dem Blattaustrieb ist deshalb günstig, weil dadurch in der Hecke nistende Vögel geschont werden. Die Brutsaison beginnt für die meisten Arten nicht vor März.

Die frische Kraft aus den Wurzeln nutzt der erfahrene Gärtner vor allem für die Auffrischung des Bestandes: Bei überalterten Sträuchern werden bei einem Verjüngungsschnitt alte Triebe von Grund auf entfernt, damit jüngeren Trieben wieder mehr Raum gegeben wird. Am besten entfernt man jedes Jahr 1 – 3 Triebe wodurch der Strauch schrittweise verjüngt wird.

Die meisten heimischen Heckengehölze können vor März auf Stock gesetzt werden (d.h. knapp über dem Boden abgeschnitten). Diese Vorgangsweise ist v.a. bei Landschafts- oder Windschutzhecken üblich, denn die unteren Äste neigen zum Verkahlen. Innerhalb der Siedlungen ist diese Methode schrittweise zu empfehlen, also jeder dritte Strauch wird im ersten Jahr auf Stock gesetzt, das zweite Drittel im Folgejahr und im dritten Jahr der Rest. So entsteht keine plötzliche Gestaltungslücke und die Tierwelt kann die verbleibenden Strukturen nutzen.

Für alle Arbeiten gilt aus Gründen des gesetzlich geregelten Vogelschutzes: Vor dem Eingriff genaue Sichtkontrolle auf Nistplätze, denn diese stehen ganzjährig unter Schutz. Ein Nest muss großzügig von den Pflegearbeiten ausgespart werden.

Mehr Information erhalten Sie beim “Natur im Garten” Grünraumservice unter der Telefonnummer 02742-74333 oder per E-Mail unter gartentelefon@naturimgarten.at

Artenschutzrechtlichen Bestimmungen: § 18 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 in Verbindung mit der NÖ Artenschutzverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40007772/LNO40007772.html

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)

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