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Musterartikel

11.08.2020

Leistungen ohne Anspruch – Taskforce

Der Missbrauch der Familienbeihilfe oder die Erschleichung der Grundversorgung durch falsche Identitäten schädigen das Sozialsystem. Die „Task Force-Sozialleistungsbetrug“ des Bundeskriminalamts nimmt die Täter ins Visier.

Das österreichische Sozialsystem gerät immer mehr ins Visier von Kriminellen, die sich durch Sozialleistungsbetrug unrechtmäßig bereichern. Darunter fällt etwa die Erschleichung sozialer Leistungen wie Mindestsicherung, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld. Um diesem Kriminalitätsfeld effektiv begegnen zu können, wurde im Bundeskriminalamt, im Kompetenzzentrum für Wirtschaftskriminalität (Abteilung 7 – KWK), die „Task Force-Sozialleistungsbetrug“ (TF-SOLBE) eingerichtet. Seit 2018 geht die „Task Force“ gegen den Sozialleistungsbetrug in Österreich vor. Seit Jänner 2019 bekämpfen Ermittlungsteams der Landespolizeidirektionen diese Betrugsform in den Bundesländern mit dem Ziel, Menschen auszuforschen, die unrechtmäßig Leistungen aus dem Sozialsystem beziehen.

Das Team der TF-SOLBE im Bundeskriminalamt fungiert als zentrale Ansprechstelle und organisiert den laufenden Erfahrungsaustausch mit den Interessensgruppen, führt Informations- und Schulungsveranstaltungen durch, katalogisiert neu auftretende Begehungsformen (Modi Operandi), erstellt elektronische Lageberichte und kümmert sich um die begleitende Evaluierung der gesetzten Maßnahmen. „Einen Meilenstein unseres Projektes stellt die Zusammenarbeit der Exekutive mit anderen kompetenten Institutionen dar. Damit meine ich die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften, den Finanzämtern und der Finanzpolizei, dem Arbeitsmarktservice, den Krankenkassen, der Pensionsversicherungsanstalt, den Bezirksverwaltungsbehörden und den Gemeinden. Es ist mir wichtig, dass alle verantwortlichen Ministerien, wie auch die regional zuständigen Behörden und Gemeinden zur Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges in Österreich miteinbezogen werden. Nur gemeinsam können wir diese Kriminalitätsform österreichweit und effektiv bekämpfen“, schildert Oberst Gaber, Leiter der TF-SOLBE.

Bilanz. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Missbrauch des österreichischen Sozialsystems lag 2019 bei 11,5 Millionen Euro. Laut Kriminalstatistik wurden von der Polizei 2019 2.255 Anzeigen wegen Sozialleistungsbetrugs bearbeitet – um 206 Prozent mehr als 2018 (737); etwa die Hälfte davon (1.098) in Wien. Das Burgenland hat mit 25 Anzeigen 2019 im Bundesländervergleich die wenigsten Fälle zu verzeichnen. „Die Aufklärungsquote aller Fälle in Österreich ist 2019 bei 99,6 Prozent gelegen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch betonen, wie wichtig der Präventionsgedanke bei der Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges ist. Je früher ein Betrug aufgedeckt wird, desto weniger Schaden entsteht für das Sozialsystem. Jeder aufgeklärte Fall verhindert den weiteren missbräuchlichen Bezug von sozialen Leistungen. Unser Ziel muss sein, den volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren und die Schadenssumme auf null zu korrigieren“, sagt Soko-Leiter Gaber.

Betrugsformen. Bis dato gelang es den Experten der TF-Solbe 50 verschiedene Betrugsformen bzw. Modi Operandi auszumachen. „Drittstaatsangehörige nehmen beispielsweise Sozialleistungen vom Arbeitsmarktservice oder Sozialamt an, melden jedoch weder einen Wohnsitzwechsel, ein etwaiges Zusatzeinkommen oder Auslandsreisen, wozu sie aber verpflichtet sind“, erläutert Mag. Thomas Gut, stellvertretender Task Force-Leiter. Ein weiteres Beispiel sind Mindestsicherungsempfänger, die an einer bestimmten Wohnadresse tatsächlich wohnen, sich aber bei der Bezirksverwaltungsbehörde an dieser Adresse mit dem Status „obdachlos“ anmelden, um so höhere Sozialleistungen beziehen zu können. Die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes in Österreich, um eine Ausgleichszahlung für die Pension von der Pensionsversicherungsanstalt zu erhalten, ist ebenfalls ein weitverbreiteter Modus. Der Bezug einer Ausgleichszulage zu einer Invaliditätspension beispielsweise, setzt den dauerhaften Aufenthalt in Österreich voraus. Personen, die aber dauerhaft oder vorwiegend im Ausland leben und ihren Wohnsitz in Österreich nur scheinhalber aufgrund der Ausgleichszulage begründet haben, begehen Betrug. Auch der Bezug von Notstandshilfe, Arbeitslosen- oder Krankengeld, während der Schwarzarbeit, oder das Weiterreichen der E-Card, um beispielsweise eine kostspielige Operation in einem österreichischen Spital zu erhalten, sind keine Kavaliersdelikte.

Herkunft der Täter. Im Jahr 2019 konnten 669 inländische 1.766 fremden Tatverdächtigen gegenübergestellt werden. Den größten Anteil der Verdächtigen aus dem Ausland machen Menschen aus Afghanistan (333), Syrien (230) und dem Irak (150) aus. Der Rest stammt aus Ländern wie der Russischen Föderation, der Türkei, Rumänien, Kroatien, Serbien, Nigeria und Somalia.

Polizeiliche Ermittlung. Um den ermittelnden Polizistinnen und Polizisten das notwendige Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, werden laufend Informationen im kriminalistischen Leitfaden (KLF) online im polizeilichen Intranet zur Verfügung gestellt. Jeder Polizist und jede Polizistin kann auf diese Datenbank zugreifen. Derzeit werden für die Ermittlungen federführend in jeder Landespolizeidirektion zwei Landespolizei-Verantwortliche (LPD-V) eingesetzt. Zukünftig werden die Kriminaldienstreferenten auf den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden in die bezirksweite Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen eingebunden. Diese werden dann auch für Fragen und Probleme in Zusammenhang mit diesen speziellen Betrugsermittlungen als zuständige Ansprechpartner für die übrigen Beamten fungieren.

Mithilfe der Bevölkerung. Jeder Bürger, der den begründeten Verdacht hat, dass eine bestimmte Person zu Unrecht Sozialleistungen bezieht, sollte die Behörden darüber in Kenntnis setzen. Hinweise und Anzeigen können bei jeder Polizeidienststelle eingebracht werden. Die verantwortlichen Ansprechpartner im Bundeskriminalamt, Abteilung 7, Kompetenzzentrum für Wirtschaftskriminalität (KWK) sind Oberst Bernhard Gaber, MBA MPA und Mag. Thomas Gut.

Kontaktadresse: Sozialleistungsbetrug(at)bmi.gv.at.

Hinsehen statt wegschauen. Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Durch den Missbrauch des Sozialstaates wird das Sozialsystem in Österreich geschwächt. Das hat zur Folge, dass die Unterstützungsleistungen für jene Menschen, die diese dringend benötigen würden, geschmälert werden.

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