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27.11.2020

Kommunalinvestitionsgesetz 2020 für flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen nutzen

Der Bund stellt Gemeinden im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gemeinden können diesen Zweckzuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen nutzen. Das Breitbandbüro des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unterstützt Gemeinden bei der Inanspruchnahme dieser Gelder. Darüber hinaus bietet das Breitbandbüro Gemeinden auch Grobkostenanalysen und Machbarkeitsstudien für den Breitbandausbau für das gesamte Gemeindegebiet an.

Bis vor Kurzem haben wir die uneingeschränkte Kommunikation als selbstverständlich angesehen. Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich ist uns die Bedeutung einer resilienten, flächendeckenden und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur stärker ins Bewusstsein gerückt. Die Sicherstellung kritischer Infrastrukturen für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft ist gerade in Krisenzeiten überlebenswichtig.

In vielen Bereichen konnte auch während dem Lockdown die Arbeit unabhängig von unserem Aufenthaltsort weiterhin erledigt werden. Kinder, Jugendliche sowie Studierende können ihren Lernalltag mithilfe digitaler Plattformen fortsetzen. Sogar länderübergreifende Telekonferenzen könnten Meetings vor Ort ersetzen. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine leistungsfähige Internetanbindung jetzt und in der Zukunft ist!

Nicht nur deshalb hat sich die Bundesregierung entschlossen (Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat), insgesamt 1 Milliarde Euro zur Unterstützung von kommunalen Investitionen zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel gemäß dem KIG 2020 können daher auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen genutzt werden. Dazu ist beim Breitbandbüro des BMF eine verbindliche Beratung einzuholen. Die Beratung kann entweder telefonisch erfolgen oder bei Bedarf auch im persönlichen Gespräch vor Ort. Dabei unterstützt das Breitbandbüro mit einer Grobkostenanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau in der Gemeinde.

Als Ergänzung zu den KIG-Mitteln bietet den Gemeinden das Förderprogramm „BBA2020 Connect“ des BMF eine Förderung von Breitbandanschlüssen für Bildungseinrichtungen (wie bspw. Schulen) von bis zu 90 Prozent sowie bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten für die Anbindung von Klein- und Mittelunternehmen. Besonders um die Bildungsinitiative des Bildungs- und Wirtschaftsministeriums zu unterstützen und die Digitalisierung in den Klassenzimmern zu ermöglichen stellt „BBA2020 Connect“ die Grundvoraussetzung für eine ausreichende Breitbandanbindung der gemeindeeigenen Schulen dar.

Kontaktinformationen:

Das mobile Breitbandbüro des BMF ist per E-Mail an breitbandbuero@bmf.gv.at oder im Web unter breitbandbuero.gv.at  erreichbar.

Das Breitband-Team der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) steht für Themen rund um einen möglichen Förderungsantrag telefonisch unter +43(0)57755-7500, per E-Mail an breitband@ffg.at oder im Web unter ffg.at/breitband zur Verfügung.

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