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Umwelt

22.02.2021

Überbordende Baumhaftung führt zu „Angstschnitten“

Eine aktuelle Umfrage der Wiener Umweltschutzabteilung zeigt akuten Handlungsbedarf beim Thema Baumhaftung auf. Bereits 2019 kam die Wiener Umweltschutzabteilung nach einem Symposium zur Baumsicherung zu dem Ergebnis, dass Baumschnitte aus Angst vor Haftungsfolgen unnötig massiv und rigoros durchgeführt werden. Die teilnehmenden Juristinnen und Juristen zeigten auf, dass die derzeit durchgeführten überbordenden Vorsichtsmaßnahmen in ihrer Intensität eigentlich keine rechtliche Grundlage haben.

Verstärktes Roden durch Haftungsverschärfungen

Wie groß die Verunsicherung dennoch ist, und dass es einen hohen Handlungsbedarf gibt, zeigt die aktuelle Onlineumfrage der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ auf, die unter österreichischen Richterinnen und Richtern durchgeführt wurde. Knapp ein Viertel der 362 Teilnehmenden gab an, Veränderungen in der Beurteilung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Schäden durch Bäume wahrgenommen zu haben. Demnach hätten sie einerseits in der Rechtsprechung Haftungsverschärfungen wahrgenommen und im Umgang mit Bäumen verstärktes Zurückschneiden, Fällen und Roden von Bäumen bemerkt.

Leitfaden soll Sicherungsmaßnahmen erklären

Das Fazit: Um überbordenden Baumschnitte künftig zu vermeiden, brauche es gesetzliche Änderungen. Aber auch zusätzliche Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen seien notwendig. Genau hier hat die Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ bereits wichtige Vorarbeit geleistet – und einen derartigen Leitfaden erarbeitet: Dieser bietet Baumverantwortlichen einen Überblick, wo und welche Sicherungsmaßnahmen an Bäumen nötig sind – und wo nicht. Dieser Leitfaden wird derzeit noch in der Praxis getestet, danach wird er nötigenfalls noch nachgeschärft und soll anschließend noch heuer der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ wurde 2017 ins Leben gerufen. Sie wird von mehr als 35 Institutionen unterstützt: Darunter sind Gemeindebund und Städtebund als auch Vertretungen großer Forstbetriebe, NGOs, öffentliche Verwaltungen, Naturschutzorganisationen und Wissenschafterinnen und Wissenschafter.

-E. AYAZ

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