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17.03.2021

Wandern ist voll im Trend – was Gemeinden beachten sollen

Als einer der wenigen Freizeitaktivitäten, die in der Corona-Krise möglich sind, erlebt das Wandern einen regelrechten Boom. Dabei werden die Risiken oft unterschätzt. Auch für die Gemeinden als Wegeerhalter oder Seilbahnbetreiber ist es wichtig, für das Haftungsrisiko Vorsorge zu treffen.

Achtung: Seilbahn- und Liftbetreiber haften auch ohne Verschulden!

Laut Eisenbahn- und Kraftfahrzeugshaftpflichtgesetz (EKHG) gelten für Seilbahn- und Liftbetreiber sehr strenge Haftungsbestimmungen. Diese haften auch dann, wenn kein Verschulden vorliegt. Eine Haftungsbefreiung ist nur selten möglich. Konkret muss der Betreiber in einem solchen Fall beweisen, dass seine Bediensteten den Unfall unter keinen Umständen hätten vermeiden können.

Daher ist anzuraten, die Anlage sofort zum Stillstand zu bringen, wenn es beim Ein- oder Aussteigen der Fahrgäste Probleme gibt. Die Folgen eines Unfalls können beträchtlich sein; das häufige Stilllegen der Anlage ist im Vergleich dazu das wesentlich kleinere Übel.

Zusätzlich haftet der Betreiber auch durch den Verkauf der Liftkarte, da dadurch eine vertragliche Beziehung entsteht. So kann auch die mangelnde Absicherung des Parkplatzes bzw. des Zuganges zur Liftkassa Schadenersatzansprüche verursachen. Diese Bestimmungen gelten in gleicher Weise auch für die Betreiber von Sesselliften bzw. Gondelbahnen.

Die Haftpflichtversicherung schützt doppelt

Bei berechtigten Schadenersatzforderungen zahlt die Haftpflichtversicherung. Bei unberechtigten Forderungen – sollte keine Haftung seitens der Gemeinde bestehen – übernimmt die Haftpflichtversicherung die Abwehr.

Corona Schutzmaßnahmen – die Verantwortung liegt bei den Betreibern

Sollten sich Seilbahn- und Liftbetreiber nicht an die von der Regierung vorgeschriebenen Maßnahmen halten, müssen diese mit Verwaltungsstrafen rechnen. Diese Vorfälle sind somit nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.

Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen

Aufgrund des ABGB § 1319a (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) haften Gemeinden – als Wegeerhalter – für den mangelhaften Zustand von Wanderwegen. Dabei gibt es keine allgemein gültige Aussage darüber, was man unter mangelhaften Zustand versteht. Zum Beispiel ist es im Gebirge so gut wie ausgeschlossen, einen Weg stets in gefahrlosem Zustand zu halten. Diese Tatsache muss auch jedem Benützer bekannt sein, da die besonderen Bedingungen im Gebirge (Lawinen, Erdrutsch, Steinschlag, Unwetter etc.) immer ein Risiko darstellen.

In jedem Fall muss die Gemeinde dafür sorgen, dass Holzsteige, Bachüberquerungen und Haltegeländer regelmäßig geprüft, gewartet und gegebenenfalls saniert werden, sich also in tadellosem Zustand befinden. Unfälle passieren nicht häufig, können aber im schlimmsten Fall tödlich enden – mit gravierenden Folgen für die Gemeinde.

Sicherheitstipps für eine gelungene Wanderung

  1. Gutes Schuhwerk ist die Voraussetzung für eine gelungene Wanderung. Die Schuhe sollten knöchelhoch sein und das Fußgelenk fest umschließen. Die Zehen brauchen genügend Platz, damit sie beim Bergabgehen nicht anstoßen.
  2. Keine Wanderung ohne warme Kleidung. Das Wetter ändert sich rasch in den Bergen. Sturm, Niederschlag und damit verbunden Durchnässung der Kleidung führen zur Unterkühlung des Körpers. Das kann fatal werden, wenn man stürzt und längere Zeit auf Hilfe warten muss.
  3. Keine Panik bei Nebel: Verwenden Sie Ihr GPS, bleiben Sie immer auf dem Weg. Sollten Sie den weiteren Verlauf des Weges nicht mehr erkennen können, ist es besser, stehen zu bleiben und zu warten, bis sich der Nebel gelichtet hat.
  4. Vermeiden Sie das Auslösen von Steinschlag. Achten Sie darauf, dass Sie im Geröll niemals in der Falllinie zu einem anderen Wanderer gehen. Sollten Sie so einen anderen Wanderer verletzen, können Sie mit Schadenersatzforderung konfrontiert werden.
  5. Auch kleinste Bäche können nach einem Gewitter zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Planen Sie daher Ihre Route sorgsam und beachten Sie immer die Wettervorhersagen.
  6. Das Handy kann Leben retten, ist aber kein Schutzengel für alle Fälle. Auch wenn Ihr Handy gute Dienste leistet, sollten Sie sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Nicht überall gibt es Empfang, und auch wenn Sie Hilfe herbeirufen können, kann es Stunden dauern, bis diese eintrifft.
  7. Hitze und Überforderung können zu Herz-Kreislaufstörungen führen. Beginnen Sie mit kleinen Wanderungen und steigern Sie sich entsprechend Ihren körperlichen Voraussetzungen. Bei großer Hitze ist es unbedingt notwendig, ausreichend zu trinken. Da der UV-Teil der Sonnenstrahlen pro 1.000m um 10-15 % steigt, gehören Sonnenschutz, Sonnenbrille und Sonnenhut immer in den Rucksack. Bedecken Sie vor allem Schulter und Nacken. Ansonsten riskieren Sie ein schmerzhaftes Nachspiel einer sonnigen Wanderung.

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Sie brauchen eine umfassende Unfallversicherung, die das Risiko einer Hubschrauberbergung inkludiert. Denken Sie auch an eine private Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Anderen beim Stürzen mitreißen oder einen Steinschlag auslösen und dadurch jemanden verletzen.

Hinweis: Zweck dieses Beitrages ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen und in der Polizze dokumentiert. Das Produktinformationsblatt zu diesem Versicherungsprodukt finden Sie unter www.nv.at/Service/Downloads-zu-Produkten.

Für den Inhalt verantwortlich: Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten

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