Kommendes Schuljahr werden zahlreiche Schüler mit Tablets ausgestattet. Wer im Detail für die Digitalisierung des Unterrichts zuständig ist, ist wenige Monate vor dem Start immer noch nicht geklärt.
Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor der Schule nicht halt. Durch die Corona-Pandemie wurden die Digitalisierung des Unterrichts und der Umgang mit digitalen Medien eindrucksvoll gepusht. Klein wie Groß, Schüler, Eltern wie auch Lehrer mussten sich in Windeseile mit den „neuen Möglichkeiten“ der Kommunikation und der Wissensvermittlung auseinandersetzen und anfreunden.
Tablets stoßen auf großes Interesse
Ab kommendem Schuljahr wird eine neue Ära eingeleitet: Ausgehend von dem im letzten Jahr vorgestellten „8-Punkte-Plan für einen digitalen Unterricht“ werden Schüler der 5. und 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2021/22 mit digitalen Endgeräten ausgestattet (in den Folgejahren die jeweils 5. Schulstufe), wobei abgesehen von Härtefällen von Seiten der Eltern ein Selbstkostenanteil von 25% zu leisten ist. Zusätzlich werden von Seiten des Bundes den Ländern als Dienstgeber der Landeslehrpersonen in den kommenden zwei Jahren pro teilnehmende Klasse drei Endgeräte für das Lehrpersonal zur Verfügung gestellt.
Im Herbst letzten Jahres wurden Schulen abgefragt, ob und inwieweit sie ab dem kommenden Schuljahr an dieser Initiative teilnehmen. Das Ergebnis war überraschend und beeindruckend zugleich: Über 90% der Mittelschulen werden mit mindestens einer Klasse an dieser Initiative teilnehmen.
Gemeinden nicht zuständig
Mit der Verteilung von Tablets an Schüler und Lehrer ist es aber keineswegs getan. Letztlich muss auch Sorge getragen werden, dass die Infrastruktur am Schulstandort, aber auch die Software, die Wartung, die IKT-Betreuung sowie die Systemsicherheit gewährleistet sind.
Wer wofür konkret zuständig ist, wer wofür die Verantwortung und auch die Finanzierungslasten zu tragen hat, darüber scheiden sich nach wie vor die Geister. Dass der Bund die digitalen Endgeräte für Schüler und Lehrer (letzteres für zwei Jahre) bereitstellt und damit viel Geld in die Hand nimmt, ist jedenfalls positiv zu werten, wobei es ohnedies unbestritten ist, dass hierfür nicht die Gemeinden zuständig sind.
Auch unbestritten ist, dass Gemeinden als Schulerhalter für die „äußere Organisation“ der Schulen zuständig sind, worunter die Bereitstellung jener Infrastruktur vor Ort zu verstehen ist, die notwendig ist, damit – organisatorisch betrachtet – Unterricht stattfinden kann bzw. die Geräte vor Ort genutzt werden können. Gemeinden haben daher dafür Sorge zu tragen, dass die für einen digitalen Unterricht erforderliche IT-Basisinfrastruktur (WLAN/LAN, Internetanschluss, Elektrotechnik, Provider) bereitgestellt wird.
In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass die Förderrichtlinie und die Abwicklung des Förderprogramms „Breitband Austria-Connect“ nicht vereinfacht wurden und zudem Freigaben für bereits vom Bewertungsgremium empfohlene Förderungen durch das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nicht zeitgerecht erteilt werden. Durch diese Verzögerung steht zu befürchten, dass einige Schulen die für den Einsatz mobiler Endgeräte erforderlichen Bandbreiten für schnelles Internet mit Beginn des nächsten Schuljahres nicht aufbringen können.
Wartungsfrage bleibt offen
Weiterhin offen sind Fragen, wer für die Wartung der in das Eigentum der Schüler bzw. der (hinsichtlich der Tablets für Lehrer) in das Eigentum der Länder übergehenden Tablets, die IT-Systembetreuung und damit die Servicierung, das Gerätemanagement, die Netzwerkbetreuung und die Sicherheit, aber auch für die Anschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen (Betriebssystem, MS Office etc.) zuständig ist.
Feststeht, dass die Gemeinden mit der Adaptierung der Schulgebäude und mit der Inbetriebhaltung der IT-Basisinfrastruktur ihren Beitrag zur Digitalisierung des Unterrichts leisten. Da vielfältige bauliche und technische Vorkehrungen zu treffen sind (Glasfaser, W-LAN, Server, elektrotechnische Maßnahmen) und die Infrastruktur vor Ort auch dauerhaft betriebsbereit gehalten werden muss, leisten Gemeinden als Erhalter der Pflichtschulen einen beträchtlichen, wenn nicht sogar den überwiegenden Teil der mit der Digitalisierung einhergehenden Finanzierungslast. Als Schulerhalter sind sie aber weder für die Anschaffung der Geräte (übernimmt der Bund), noch für die Ausstattung des Lehrpersonals (ist Aufgabe des Dienstgebers) oder die Beschaffung von Softwarelizenzen zuständig. Auch die IT-Systembetreuung der Schüler- und Lehrergeräte (Wartung, Funktionalität, Sicherheit) ist keinesfalls Aufgabe der Schulerhalter.
Gerade im Hinblick auf die IT-Systembetreuung wäre es absurd, würde jeder Schulstandort eigenes Personal bereitstellen oder Dienstleistungen Dritter zukaufen. Sinnvollerweise kann das nur gebündelt bzw. zentral (auch im Wege der Fernwartung) über die Bildungsdirektion oder eine Landesgesellschaft geschehen. Conclusio: Jeder sollte seinen Beitrag zur Digitalisierung des Unterrichts leisten.
-B. HAUBENBERGER
Über den Autor
Mag. Bernhard Haubenberger ist Fachreferent beim Österreichsichen Gemeindebund.