18.06.2021

Neues zu Impfzertifikaten und Kinderzertifikaten

Das Sozialministerium hat bestätigt, dass heute am 18.06. die Impfzertifikate ins System eingespielt werden. Dies wird 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Die Zertifikate sollen somit ab nächster Woche sowohl via Handysignatur als auch über den Ausdruckservice („EPI) abrufbar sein. Zudem gibt es Neuerungen in Hinblick auf Zertifikate für Kinder und Jugendliche.

Zertifikate für Kinder und Jugendliche

  • Eltern bzw. Obsorgeberechtigte von unmündig Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) die Möglichkeit haben, „in Vertretung“ über die Handysignatur auf gesundheit.gv.at (Genesungs-) Zertifikate abzurufen. Notwendig dazu ist, dass die Obsorgeberechtigung offiziell ist und beim Login „in Vertretung“ angeklickt wird (siehe gesundheit.gv.atund Gesundheitsportal). In weiterer Folge ist es notwendig, auf die entsprechende Vertretung zu klicken („Als Obsorgeberechtigte/r“) und dann die Sozialversicherungsnummer des Kindes/der Kinder einzugeben.
  • Gleiches gilt für Vorsorgebevollmächtigte und Erwachsenenvertreter – auch diese können auf diesem Weg „in Vertretung“ für die vertretenen Personen Zertifikate abrufen.
  • Nach einer Lösung wird für all jene mündig minderjährigen Kinder/Jugendlichen älter als 14  gesucht – bisweilen ist es nur möglich, dass diese selbst eine Handysignatur beantragen oder aber über das Ausdruckservice Zertifikate abrufen.

Impfzertifikate

  • Die Freischaltung der Impfzertifikate erfolgt am FR 18.06. Nachdem diese aber erst im Laufe des Tages in das System eingespielt werden, sind diese Zertifikate erst ab Anfang nächster Woche abrufbar (sowohl per Handysignatur als auch per Ausdruckservice).
  • Das Sozialministerium hat außerdem mehrfach mitgeteilt, dass alle bis 18. Juni 2021 durch Impfung(en) vollimmunisierte Bürger per Post ein Impfzertifikat zugestellt bekommen. Dieses Postservice soll bis zu Beginn des Ferienbeginns abgeschlossen sein.
© Copyright - Kommunalnet