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Bildung

Bundesländer

26.08.2021

So starten die Schulen im Herbst

Bildungsminister Heinz Faßmann und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gaben am Mittwoch die Detailregelungen für den Schulbetrieb im Herbst bekanntAm 6. September startet die Schule in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in den übrigen Bundesländern am 13. September.

Die ursprünglich für zwei Wochen geplante „Sicherheitsphase“ zu Schulbeginn wird auf drei Wochen verlängert. In dieser Zeit müssen alle Schüler und Lehrkräfte unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Anschließend hängt die Testpflicht von der Risikolage ab, und es gilt bei entsprechendem Risiko die 3G-Regel. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann bei einer Pressekonferenz am Mittwoch an.

Ziel: Der Präsenzunterricht soll durchgehend stattfinden, so Faßmann. Flächendeckende Schulschließungen sollen nicht mehr erfolgen, Maßnahmen würden regional und zeitlich begrenzt gesetzt.

3 wöchige Sicherheitsphase

Gestartet wird das Schuljahr mit der dreiwöchigen Sicherheitsphase: In dieser tragen alle Schüler und Lehrer außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz. Schüler testen dreimal pro Woche in der Schule – im Regelfall am Montag mit einem Antigen- und einem PCR-Test und am Donnerstag erneut mit einem Antigentest. Bei geimpften Lehrern reichen drei Antigen-Tests an der Schule, ungeimpfte müssen neben zwei Antigentests einmal pro Woche einen externen PCR-Test bringen. Das gilt auch für Schüler und Lehrer in Wien, wo die Gültigkeitsdauer der Tests ab zwölf Jahren ja verkürzt wurde – die Schule sei ein eigener Regelkreis, betonte Faßmann. Folge ist aber, dass das Testpickerl im „Ninjapass“ für Schüler in Wien eventuell nur kürzer als Eintrittskarte etwa für die Gastronomie gilt.

Nach Ende der Sicherheitsphase wird es drei unterschiedliche „Sicherheitsstufen“ geben, die auf Basis der bundesländerweisen Empfehlungen der Corona-Kommission erfolgen. Darüber hinaus kann das Bildungsministerium auf Schul- oder Bezirksebene weitere Maßnahmen erlassen.

Liegt die risikoadjustierte 7-Tage-Inzidenz (einbezogen werden neben den Infektionszahlen auch die Zahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik und Dynamik des Infektionsgeschehens) unter 100 (geringes Risiko), müssen Schüler nur freiwillig testen – in diesem Fall gilt also die 3G-Regel für sie nicht. Maskenpflicht besteht keine, ungeimpfte Lehrer müssen aber immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen, wobei einmal pro Woche ein externer PCR-Test gebracht werden muss. Regional können aber bei entsprechend hohen Infektionszahlen Tests für Schüler auch verpflichtend angeordnet werden.

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 199 (mittleres Risiko) müssen ungeimpfte Schüler dreimal wöchentlich zum Test, wobei einer ein PCR-Test sein muss. Ungeimpfte Lehrer müssen wie bei geringem Risiko immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen, wobei einmal pro Woche ein externer PCR-Test gebracht werden muss. Außerdem müssen alle Schüler und Lehrer (unabhängig vom Impfstatus) außerhalb der Klasse Mund-Nasen-Schutz tragen.

Bei einer risikoadjustierten Inzidenz über 200 (hohes Risiko) muss zusätzlich ab der neunten Schulstufe die Maske auch im Unterricht getragen werden, gleiches gilt für Lehrer.

Schulveranstaltungen können bei geringem Risiko durchgeführt werden, ab mittlerem Risiko nur nach Risikoanalyse. Bei hohem Risiko sind Schulveranstaltungen untersagt, Konferenzen und Sprechstunden dürfen nur digital stattfinden. Singen und Turnen muss ab mittlerem Risiko möglichst im Freien stattfinden – ist das nicht möglich, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Schulfremde Personen, also etwa Sportvereine, brauchen für das Betreten des Schulgebäudes einen 3G-Nachweis und müssen durchgehend eine Maske tragen, bei hohem Risiko sind Kooperationen mit Externen überhaupt untersagt.

Zu Quarantäneregeln bei Infektionsfällen in der Klasse gibt es Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen (http://go.apa.at/FyBUAftj). Auf deren Basis müssen dann die Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort die jeweils erforderlichen Maßnahmen setzen. Die Entscheidung, welche Schüler bei einer Corona-Infektion in der Klasse daheimbleiben müssen, treffe die lokale Gesundheitsbehörde, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Es gebe aber grundsätzlich die Empfehlung, geimpfte Schüler als K2-Personen einzustufen – diese könnten also trotz Corona-Infektion eines Klassenkollegen weiter in die Schule gehen. Es werde allerdings einen Unterschied machen, ob es nur eine Infektion in der Klasse gebe oder 18 von 20 Kindern infiziert seien, so Mückstein.

Derzeit haben 25 Prozent der Zwölf- bis 15-Jährigen mindestens eine Impfdosis erhalten, so Faßmann. Bei den 16- bis 19-Jährigen sind es 52 Prozent.

„Geringer als erwartet“ war laut Faßmann das Interesse der Schulerhalter an mobilen Luftreinigungsgeräten. Bei einer Erhebung wurde nur Bedarf nach rund 4.000 Geräten angemeldet. Deren Auslieferung soll nun im September beginnen. Mittelfristig sollen bei Schulsanierungen bzw. Neubauten mechanische Raumluftanlagen in Schulgebäuden installiert werden – im Unterschied zu den mobilen Geräten sorgen sie für einen Luftaustausch.

– REDAKTIION(Quelle: APA, Kurier)

 

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