Recht

Wahlen

09.11.2021

Eine Wahlrechtsreform ist notwendig

Am 26. September 2021 war der Superwahltag des heurigen Jahres. In Oberösterreich fanden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt, in Graz wurde der Gemeinderat und bei unseren deutschen Nachbarn der Bundestag neu gewählt.

Die Ergebnisse der Wahlen waren in mancherlei Hinsicht überraschend: In Oberösterreich haben zwei neue Parteien die 4-Prozent-Hürde geknackt. Die NEOS haben – wie zu erwarten – den Einzug geschafft, mit 4,2 Prozent allerdings nur sehr knapp.

Einen Riesenerfolg konnte die – erst ein halbes Jahr vor der Wahl gegründete – impfkritische Liste MFG (Menschen – Freiheit – Grundrechte) verbuchen: Ohne erfahrene politische Persönlichkeiten (die Liste selbst bezeichnet sich sogar als „Partei ohne Politiker“), ohne finanzkräftige Unterstützer und ohne nennenswertes Budget erreichte sie mit über 50.000 Wählerstimmen 6,2 Prozent und drei Mandate.

Erste Bürgermeisterin für Graz

Bei der Grazer Gemeinderatswahl konnte die KPÖ nach großen Zugewinnen in Höhe von 8,5 Prozentpunkten der ÖVP, die 11,88 Prozent verlor, den ersten Rang ablaufen. Bürgermeister Siegfried Nagl, der seit März 2003 im Amt war, zog noch am Wahlabend Konsequenzen und trat zurück. Bei Redaktionsschluss gab es noch keine Einigung der Parteien, aber es scheint ziemlich fix, dass Graz von nun an von der Spitzenkandidatin der KPÖ, Elke Kahr, regiert wird. Sie wäre die 201. Bürgermeisterin Österreichs. Derzeit gibt es in Österreich exakt 200 Bürgermeisterinnen, somit werden mittlerweile fast zehn Prozent der 2.095 Gemeinden von Frauen geführt.

Blick nach Deutschland

In Deutschland fand am 26. September die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz gewann die Wahl mit 25,7 Prozent (plus 5,2 Prozentpunkte). Nach 16 Jahren Bundeskanzlerin Angela Merkel stürzte die CDU/CSU mit Armin Laschet auf ein Rekordtief von 24,1 Prozent (minus 8,8 Prozentpunkte).

Wahlbeteiligung

Hinsichtlich der Wahlbeteiligung setzte sich bei den Wahlen in Österreich leider ein langjähriger Trend fort: Sie sank. In Oberösterreich fiel sie bei der Landtagswahl von 81,63 Prozent im Jahr 2015 auf 76,34 Prozent 2021 (minus 5,29 Prozentpunkte), bei der Gemeinderatswahl von 78,72 Prozent im Jahr 2015 auf 72,04 Prozent 2021 (minus 6,68 Prozentpunkte) und bei der Bürgermeisterwahl von 78,68 Prozent im Jahr 2015 auf 72,03 Prozent 2021 (minus 6,65 Prozentpunkte).

Besonders niedrig war die Wahlbeteiligung bei der Gemeinderatswahl in Graz. Von einem niedrigen Niveau ausgehend – 2017 war sie bei 57,39 Prozent gelegen – stürzte sie nun noch mal um 3,39 Prozentpunkte ab. 54 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, also nur knapp mehr als die Hälfte, ging wählen. Besonders negativ war die Beteiligung im Wahlkreis Graz-Gries (27 Prozent), aber auch in der Inneren Stadt gingen nur 37 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl. Und das, obwohl die Auswahl mit insgesamt 17 antretenden Listen so groß war wie nie zuvor.

In Deutschland stieg die Wahlbeteiligung – zwar nur gering, aber immerhin – von 76,2 Prozent im Jahr 2017 auf 76,6 Prozent 2021 (plus 0,4 Prozentpunkte).

Briefwahl

Auch bei der Anzahl der Briefwahlstimmen waren bei den Wahlen am 26. September ähnliche Tendenzen wie bei allen Urnengängen in den letzten Jahren zu beobachten: Die Briefwählerinnen und -wähler werden immer mehr, in Deutschland stieg die Anzahl z. B. von 28 auf 47,3 Prozent. Diese Steigerung ist – obwohl sie bestimmt durch Abstands- und Hygieneregeln im Wahllokal verstärkt wurde – nicht allein mit dem Pandemiegeschehen zu erklären.

Wann gibt es ein Wahlergebnis?

Bezüglich des Zeitpunkts, an dem das vorläufige Endergebnis inklusive Brief- und sonstigen Wahlkarten präsentiert wird, gibt es nicht nur Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland, sondern aufgrund von landesgesetzlicher Kompetenz im Bereich der Landtags- und Gemeinderatswahlordnungen auch in den einzelnen Bundesländern. Besonders auffällig ist dies, wenn eben am selben Tag gewählt wird.

In Oberösterreich wurden die Briefwahlstimmen bereits am Sonntag ausgezählt. Durch die gestiegene Anzahl dieser Stimmen wurde das vorläufige Endergebnis (inklusive Brief- und sonstigen Wahlkarten) allerdings erst spätabends bekannt. In Graz durften die Briefwahlstimmen erst am Montag ausgezählt werden, das Ergebnis war daher erst am Montag am späten Abend verfügbar. In Graz gab es neben der Möglichkeit der Briefwahl auch einen vorgezogenen Wahltag am 17. September 2021, an dem knapp 10.000 Personen ihre Stimme abgaben. In Deutschland wurden die Briefwahlstimmen ebenso wie in Oberösterreich noch am Sonntag ausgezählt.

Briefwahl nicht mehr Ausnahme

Die hohe Zahl an Briefwählern verändert nicht nur die Arbeit der Hochrechner und Wahlforscher und die Strategien der wahlwerbenden Parteien, sondern muss auch dazu führen, dass die Annahme des Gesetzgebers, wonach die Urnenwahl die Regel und die Briefwahl die Ausnahme sei, endlich überdacht wird und dringend notwendige Änderungen im Wahlrecht umgesetzt werden, damit zukünftig ein Wahlergebnis bereits am Sonntag bereitgestellt werden kann.

Reform der Briefwahl

In diesem Zusammenhang darf auf die langjährige Forderung des Österreichischen Gemeindebundes verwiesen werden, den Zeitpunkt, ab dem Wahlvorschläge eingebracht werden können, um eine Woche vorzuverlegen, sodass die Stimmabgabe – insbesondere auch von Auslandsösterreichern – rechtzeitig erfolgen kann. Weiters muss die Möglichkeit geschaffen werden, die ausgefüllte Wahlkarte gleich nach der Beantragung bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Alleinige Zuständigkeit der Gemeindewahlbehörde

Des Weiteren wäre es notwendig, bei jeder Wahl auch die Wahlkarten bereits in den Sprengeln auszuzählen. Die Gemeindewahlbehörde könnte diese dann ab Sonntagmorgen auf Gültigkeit prüfen und sie sortieren. Nach Aussonderung der ungültigen Wahlkarten müssten die gültigen an die zuständigen Sprengel verteilt und dort nach Schließung der Wahllokale gemeinsam mit den im Sprengel abgegebenen Wahlkuverts gezählt werden.

Viele dieser Forderungen, die zu Erleichterungen bei der Briefwahl und zur Bereitstellung eines Wahlergebnisses noch am Wahltag führen würden, finden sich auch im Regierungsprogramm und sollten möglichst rasch umgesetzt werden. Wie oben beschrieben, gibt es diese Modelle ja bereits bei Gemeinderats- und Landtagswahlen in einzelnen Ländern, wie etwa in Oberösterreich und Niederösterreich – sie sollten jedoch schleunigst auf alle Länder bzw. auch auf bundesweite Wahlen ausgeweitet werden.

-K.MANDL

Über die Autorin

Kristina Mandl ist Fachreferentin in der Abteilung Recht und Internationales des Österreichischen Gemeindebundes.

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