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Förderungen

Niederösterreich

01.12.2021

Eigenheimförderung

Träumen Sie schon lange davon, Ihr eigenes Haus zu bauen? Mit der Förderung zur Errichtung von Eigenheimen unterstützt Sie das Land Niederösterreich, diesen Traum zu verwirklichen.

Besonders gefördert werden junge niederösterreichische Familien sowie umweltschonendes und energiesparendes Bauen, was die laufenden Kosten senkt und auch den Wert des Eigenheimes erhöht. Tun Sie sich, Ihren Kindern und der Umwelt etwas Gutes — mit der Eigenheimförderung des Landes Niederösterreich!

Die Eigenheimförderung kann für die Errichtung eines neuen Eigenheimes oder für den Ersterwerb einer Wohneinheit in einem frei finanzierten Reihenhaus oder einer frei finanzierten Wohnung beantragt werden, wenn diese von einem hierzu berechtigten Bauträger errichtet wird und der Ersterwerb vor oder innerhalb von 3 Jahren ab gegebener Benutzbarkeit erfolgt. Erforderlich für den Erhalt der Förderung ist, dass die festgesetzten Einkommensgrenzen unterschritten werden und der Hauptwohnsitz bei Fertigstellung des Eigenheims aufgenommen wird.

Die Eigenheimförderung wird in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich vergeben und setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Basisförderung: belohnt energieeffiziente Bauweisen
  • Familienbonus: je mehr Personen unter einem Dach leben, umso höher ist die Familienförderung
  • Ortskernbonus: weitere € 6.000,– sind möglich, wenn im Ortskern gebaut wird
  • Regionsbonus: bis zu € 6.000,– sind zusätzlich möglich, wenn in einer Abwanderungsgemeinde (Regionen, in denen die Bevölkerung merklich zurückgegangen ist) gebaut wird

BASISFÖRDERUNG

Die Basisförderung knüpft an der energieeffizienten Bauweise an. Eine gut gedämmte Gebäudehülle, das heißt die Unterschreitung einer bestimmten Energiekennzahl (HWB) in Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) und ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem, sind unter anderem Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

FAMILIENBONUS

Die Familienförderung richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation. Zur Orientierung dient folgender Überblick:

  • € 10.000,– für Jungfamilien (unter 35 Jahre beim ersten Kind)
  • € 10.000,– für das erste Kind und jedes weitere Kind
  • € 10.000,– im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

von mind. 55 % oder bei Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegestufe II

  • € 3.000,– für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Niederösterreich

ORTSKERNBONUS

Zusätzlich zur Basisförderung sind für die Stärkung der Ortskerne und des ländlichen Raumes bis zu € 6.000,– an Förderdarlehen möglich.

REGIONSBONUS

Um Regionen zu stärken, in denen die Bevölkerung merklich zurückgegangen ist, gibt es auch einen regionsbezogenen Ausgleichsbonus in Form eines Darlehens. In Gemeinden, in denen eine Abwanderung in der Höhe von 2,5 bis 4,9 % stattgefunden hat, beträgt dieser Bonus € 3.000,–. Bei einem Ausmaß von mehr als 5 %, erhöht sich der Ausgleichsbonus auf € 6.000,– .

Alle Informationen zur Eigenheimförderung gibt es unter www.noe-wohnbau.at/eigenheim oder unter der Wohnbau-Hotline 02742 / 22133.

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Copyright Titelbild: Philipp Monihart

-I.WEIPPL (Quelle: Wohnbau NÖ, Entgeltliche Einschaltung)

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