Ein Jahr ist vergangen und wieder fällt der Nikolaustag in den Lockdown. Doch was gilt heuer rechtlich für den Nikolausbesuch? Der Text in der aktuellen Covid-Verordnung ist nicht eindeutig, aber zum Glück kann man auf Erfahrungen vom Vorjahr zurückgreifen:
Demnach wurde die Ausnahmeregelung zu den Ausgangsbeschränkungen wortident aus der Verordnung von letztem Jahr übernommen. In der rechtlichen Begründung von 2020 hieß es dazu:
„Aufgrund der weiten Auslegung der „beruflichen Zwecke“ im Sinne der Z 4, die auch ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst (s dazu wieder die Rechtliche Begründung der Verordnung BGBl. II Nr. 479/2020), fällt darunter etwa auch der Nikolausbesuch. Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit dieser Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor.“
In anderen Worten: So wie schon im Advent 2020 darf der Nikolausbesuch unter gewissen Voraussetzungen stattfinden, da der Nikolaus mit seinem Besuch einen berufliche Tätigkeit erfüllt – auch wenn er von einem Verein durchgeführt wird – und damit zur Ausübung beruflicher Zwecke das Haus verlassen darf.
Vorsicht ist geboten: 2G oder 3G und Maske
Für die Darsteller:innen gilt:
- Nachweispflicht im Sinne der 3-G-Regel,
- Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, sofern kein Nachweis im Sinne der 2-G-Regel erbracht werden kann und
- es dürfen insgesamt nur drei Darsteller:innen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) anwesend sein.
Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen keine FFP2-Maske tragen. Während des Nikolaus- oder Krampusbesuch dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt.
Es empfiehlt sich, auf kreative Lösungen zu setzen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Alternativen: Nikolaus stellt Sackerln vor die Tür
Letztes Jahr gaben sich die hiesigen Nikoläuse viel Mühe, den Besuch so Corona-konform wie möglich zu gestalten und entwickelten innovative Alternativen zum klassischen Hausbesuch: In Palterndorf in Niederösterreich etwa fuhr der Nikolaus mit VW-Buggy von Tür zu Tür und stellte die Nikolo-Sackerln vor Fenstern und Türen der hinter den Fensterscheiben wartenden Kinder ab. Die modernen Nikolos verschickten Videobotschaften oder kamen im Drive-In-Gottesdienst vorbei. Mit etwas Phantasie kann man den Nikolaus also auch heuer wieder retten.
-E. SCHUBERT