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Sicherheit

30.09.2024

Wie man Kohlenmonoxid-Unfälle verhindert

Jahr für Jahr kommt es in Österreich zu schweren Kohlenmonoxid-Unfällen. Oft sind defekte oder schlecht gewartete Gasheizungen, Durchlauferhitzer bzw. Kombithermen die Ursache. Aber auch undichte Kamine stellen eine potenzielle Gefahrenquelle dar.

Mit dem Einzug der kalten Jahreszeit hat sich das Leben wieder mehr in die eigenen vier Wände verlagert. Heizungen, Öfen und Kamine kommen wieder vermehrt zum Einsatz und sorgen für behagliche Wärme in den heimischen Haushalten. Sind die Geräte jedoch defekt oder schlecht gewartet, steigt neben dem Brandrisiko auch die Gefahr von Kohlenmonoxid-Unfällen.

Eine fachgerechte Montage durch Experten, regelmäßige Wartung und Prüfung sowie der Einsatz von CO-Warngeräten können Menschenleben retten.

Renaissance des Holzfeuers

Die behagliche Wärme und die besondere Stimmung eines Holzfeuers haben in den vergangenen Jahren zu einer Renaissance von offenen Kaminen, Schwedenöfen und Kachelöfen geführt. Neben Neubauten werden vermehrt auch Bestandsobjekte – von Wohnungen über Reihenhäuser bis hin zu Einfamilienhäusern – nachträglich mit Festbrennstofföfen ausgestattet. Immer wieder kommt es dabei bei Einbau, Anwendung und Wartung zu Mängeln.

Vielen Heimwerkern ist nicht bewusst, dass Öfen und die für deren Betrieb notwendigen Einrichtungen wie Rauchrohre, Wand- und Deckendurchführungen oder Kamine aufeinander abgestimmt werden müssen. Der zuständige Rauchfangkehrer-Meister sollte im Vorfeld also unbedingt beigezogen werden. Auch die Montage sollte durch einen Fachmann erfolgen, damit alle notwendigen und vorgeschriebenen Sicherheitsabstände korrekt eingehalten werden.

Kohlenmonoxid als unsichtbare Gefahrenquelle

Gasthermen sind in den Wintermonaten oft in Dauerbetrieb – nicht nur aufgrund des erhöhten Warmwasserbedarfs, sondern auch weil Kombithermen häufig als Etagenheizung zum Einsatz kommen. Wurde die Therme nicht regelmäßig gewartet und ist beispielsweise stark verschmutzt, kann dies zu einer Überlastung führen und die Therme wird defekt. Funktioniert dazu zusätzlich der Luftabzug nicht, kann es zur Bildung von Kohlenmonoxid im Wohnbereich kommen.

Das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses sowie toxisches Gas. Es entsteht unter anderem, wenn kohlenstoffhaltige Materialien wie Holz, Holzkohle oder Gas ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr verbrennen.

Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen zu Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit, Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod. Immer wieder werden die Symptome auch mit denen einer Grippe verwechselt. Die Anschaffung von CO-Warnmeldern ist daher gerade auch für Privathaushalte empfehlenswert, denn der Sensor des Geräts warnt die Bewohner bereits vor Erreichen gesundheitsschädigender CO-Konzentrationen.

Wartungs- und Überprüfungspflichten

Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Therme trägt maßgeblich dazu bei, das Risiko eines CO-Unfalls zu minimieren. Das Wartungsintervall beträgt zwischen einem und drei Jahren, je nach Vorgabe des Geräteherstellers.

Die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung sind aktuell länderspezifisch nach Art und Geräteleistung geregelt und betragen zwischen einem und vier Jahren. „Derzeit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zu den Prüfungsintervallen.

Für den Endnutzer eine verwirrende Situation“, so Armin Kaltenegger, Leiter des Forschungs­bereichs Eigentumsschutz im KFV. Aus Sicht des Experten wäre es zur Erhöhung der Sicherheit wichtig, bundesweit eine beispielsweise jährliche Prüfung in einer Art „Pickerl­system“ gesetzlich vorzuschreiben.

Sanktionen bei Nichtüberprüfung

Die Nichteinhaltung von Überprüfungspflichten oder eine mangelnde Wartung ist nicht nur mit einem potenziellen Sicherheitsrisiko verbunden, sondern es drohen mitunter auch rechtliche Konsequenzen: Geht die Therme aufgrund mangelnder Wartung kaputt, kann der Mieter schadenersatzpflichtig werden. Werden Überprüfungen nicht regelmäßig durchgeführt, so sind für den Betreiber (in der Regel den Eigentümer) Verwaltungsstrafen von bis zu mehreren Tausend Euro möglich; ferner übernimmt die Versicherung daraus entstandene Schäden eventuell nicht.

-REDAKTION, Quelle: KOMMUNAL.at

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