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Finanzen

Recht

07.01.2022

Neue Meldepflicht bei Geschäften mit Auslandsbezug

Einzelne Gemeinden, Gemeindeverbände bzw. kommunale Unternehmen können ab sofort von der neuen Meldepflicht an die Österreichische Nationalbank (Meldeverordnung ZABIL 1/2022) im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Kapitalverkehr betroffen sein, sodass erste Meldungen bereits bis 17.1.2022 zu erfolgen haben.

Bitte überprüfen Sie für Ihre Gemeinde, ob nachfolgende Geschäftsfallkategorien vorliegen. Dies kann in Einzelfällen der Fall sein.

Wann kann diese Meldepflicht vorliegen?

Meldungen sind grundsätzlich bis 15. des Folgemonats an die OeNB zu richten, wenn Geschäftsfälle bzw. Transaktionen des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs erfolgt sind, wie vor allem:

  • Beteiligungen/Investitionen im Ausland
  • Grenzüberschreitende Forderungen oder Verbindlichkeiten (inkl. Zinszahlungen)
  • Wertpapiere in Auslandsdepots, Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfte mit einem ausländischen Partner oder auch regional gegliederte Zahlungsein- und -ausgänge und Bestände an Forderungen und Verpflichtungen aus grenzüberschreitenden Geschäften mit Finanzderivaten
  • Grenzüberschreitende liegenschaftsbezogene Transaktionen (Ankauf, Verkauf, Pacht oder Miete von Liegenschaften)
  • Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen (Spenden, Schenkungen, Erbschaften, etc.)

Damit meldepflichtige Transaktionen vorliegen, müssen auch gewisse Schwellenwerte überschritten werden.

Weiterführende Informationen und Kontakt:

Sollte Ihre Gemeinde, der Verband oder das rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen von obigen Geschäftsfallkategorien betroffen sein, finden sich unter nachfolgenden Links weiterführende Informationen zum Ablauf der Meldung sowie Ansprechpartner der OeNB:

https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aussenwirtschaftsstatistik/meldungsupdates-zahlungsbilanz.html

https://www.oenb.at/wiki/display/AUWI

– REDAKTION

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