Am kommenden Montag endet der Lockdown für Ungeimpfte. Er wird im Hauptausschuss am Freitag nicht mehr verlängert, verkündeten Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch vor dem Ministerrat. Gegolten hatte der Lockdown seit 15. November und damit zweieinhalb Monate.
Viel ändern wird sich mit dessen Ende für Ungeimpfte allerdings nicht, denn in allen Bereichen – von Handel über Kultur, Gastronomie und Sport bleibt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Praktisch bedeutet das Ende des Lockdowns, dass Ungeimpfte offiziell ihre Wohnung ohne Grund verlassen und Freunde besuchen dürfen.
Seit 15. November galten für jene Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben, Ausgangsbeschränkungen. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr waren vom Lockdown ausgenommen. Die Gründe für das Verlassen der Wohnung sind aus den vorausgegangenen Lockdowns bekannt: Erlaubt waren notwendige Besorgungen, der Gang zur Arbeit und Ausbildung oder körperliche und psychische Erholung (im Freien). Gestattet waren auch der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung.
Auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ war möglich. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren war der „Ninja-Pass“ aus der Schule außerdem einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
– REDAKTION (Quelle: APA)