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02.05.2022

Start für sieben Volksbegehren

Diese Woche startet die Eintragungsfrist für insgesamt sieben Volksbegehren, darunter sind zwei gegen die CoV-Impfpflicht, eines gegen Lebendtiertransporte und das Anti-Korruptionsvolksbegehren. Das Ziel aller Initiatoren sind jeweils mindestens 100.000 Unterschriften.

Jedes Jahr mehr Volksbegehren als zuvor

In der zweiten Republik ist die Zahl der Volksbegehren jedes Jahr gestiegen. Die sieben im Vorjahr waren schon ein Rekord – der aber heuer übertroffen wird. Denn schon jetzt im Frühling können wieder Unterschriften zu sieben Volksbegehren abgegeben werden. In einem wird etwa die Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung von derzeit 55 Prozent des vormaligen Bruttogehalts auf 70 Prozent gefordert.

Volksbegehren für psychische Gesundheit Jugendlicher

In einem anderen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hofft auf viele Unterschriften gegen Lebendtiertransporte – die Bundesobfrau der Schülerunion Österreich Carina Reitmaier will, dass die Regierung mehr für die psychische Gesundheit Jugendlicher tut. Das Anti-Korruptionsvolksbegehren will die obersten Politiker an ihre Versprechen erinnern, wie es heißt.

Gleich zwei Volksbegehren gibt es gegen die Impfpflicht für das Coronavirus – für Mitte Juni wurde ein drittes zu diesem Thema angemeldet. Unterschrieben werden können die Volksbegehren in den Gemeindeämtern, aber auch mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes 16 Jahre alt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in einer Wählerevidenz eingetragen ist.

Das Ergebnis eines Volksbegehrens besteht aus den notwendigen (mindestens 8.401) Unterstützungserklärungen für die Auflegung und den in der Eintragungswoche abgegebenen Unterschriften. Die Eintragungsfrist für die sieben aktuellen Volksbegehren startet endet am 9. Mai.

Abwicklung von Volksbegehren vor Ort jetzt einfacher

Zuletzt wurde die Abwicklung von Volksbegehren bzw. deren Unterstützung vor Ort stark vereinfacht. Auf Initiative von Städte- und Gemeindebund hat das Innenministerium die langjährige Forderung der Gemeinden aufgegriffen und geändert. Ab sofort können die Unterstützungserklärungen und Unterschriften für Volksbegehren einfach und unkompliziert bei der Gemeinde getätigt werden. Konkret können jetzt mehrere Volksbegehren gleichzeitig unterschrieben werden, denn die Verwaltungsaufgaben dahinter – nach Feststellung der Identität – die Unterschriftsleistung und das Ausdrucken der Formulare, wurden stark vereinfacht.

-REDAKTION (Quelle: APA)

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