Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu den Investitionszuschüssen aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stehen erstmals in Österreich auch Förderungen für die Kleinwindkraft zur Verfügung. Zwischen 20 kW und 100 kW sind maximal 850 Euro pro kW Investitionsförderung, und für 100 kW bis 1.000 kW maximal 675 Euro pro kW vorgesehen. Einschränkungen gibt es beim maximalen Anteil der förderfähigen Kosten.
»Die Errichtung von Windrädern mit einer Leistung von 100 kW bis 1.000 kW wird schon allein dadurch eine Herausforderung, da derzeit am Windkraftanlagenmarkt nur sehr eingeschränkt Anlagen dieser Größe zur Verfügung stehen. Es freut uns aber sehr, dass erstmals die Kleinwindkraft gefördert wird. Ob die Förderung tatsächlich abgeholt werden wird, ist derzeit schwer einschätzbar«, verrät Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Großwindkraft wartet nach wie vor auf die Prämienverordnung
Die Großwindkraft, die in Österreich besonders hohe Potentiale hat, soll mit einer Prämie auf jede verkaufte Kilowattstunde sauberen Windstrom unterstützt werden. Für den Start der Prämienförderung für Großwindkraft braucht es noch zwei Dinge: Eine Verordnung zur Prämienförderung und den Start der Erneuerbaren-Abwicklungsstelle, die für die Administration und Abwicklung der Förderung zuständig sein wird. „Angesichts der dramatischen Energiekrise hoffen wir, dass die Prämienverordnung in zwei Monaten erlassen wird“, erklärt Moidl: „Beide sind Grundvoraussetzungen dafür, dass neue Windparks in Österreich Förderungen bekommen und sauberen Strom für Österreich liefern können.“
-REDAKTION (Quelle: IG Windkraft)