Spätestens seit der Pandemiebekämpfung hat sich gezeigt, welchen wesentlichen Beitrag einfache Hygienemaßnahmen leisten können. Werfen Sie mit uns einen Blick auf das Angebot an Reinigungsdienstleistungen der BBG und erfahren Sie, wie es die BBG schafft, als Bindeglied zwischen Bedarfsträgern der öffentlichen Hand und der Branche zu fungieren.
Hunderte Vergabeverfahren im Reinigungsbereich wurden durch das Team der Bundesbeschaffung GmbH seit 2003 erfolgreich durchgeführt. Öffentliche Auftraggeber vertrauen auf diese jahrelange Expertise im Bereich der Reinigungsdienstleistungen. Derzeit werden Leistungen aus 55 durchgeführten Vergabeverfahren mit ca. 5.100 Objekten in diesem Themenfeld betreut. In einem fairen, offenen und transparenten Wettbewerb werden Unternehmen aufgerufen, Angebote zu legen. Mit den Bestbietern schließt die BBG entsprechende Rahmenvereinbarungen ab. Diese werden von öffentlichen Einrichtungen – Bundesministerien, Bundesländern, Städten und Gemeinden, aber auch ausgegliederten Unternehmen sowie Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich – gerne genutzt.
Um eine effiziente Reinigung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten zu können, berücksichtigt das Team der BBG bereits im Vorfeld der Vergabe wesentliche Aspekte. Dies umfasst beispielsweise regelmäßige Marktbeobachtungen und -analysen. Als Bindeglied zwischen Bedarfsträgern der öffentlichen Hand und der Branche verfügt die BBG darüber hinaus über ein breites Netzwerk, nimmt an regelmäßigen Branchentreffs teil und setzt sich in verschiedenen Arbeitsgruppen mit aktuellen Themen, unter anderem mit den für Reinigungsdienstleister relevante Normen auseinander. So wird sichergestellt, dass die BBG in den Ausschreibungen unmittelbar auf aktuelle Entwicklungen in der Branche reagieren kann.
Vergabekriterien werden in Testreinigungen überprüft
Jedes Gebäude ist anders, das bedeutet, auch jede Ausschreibung ist anders. Gerade beim Thema Reinigung müssen viele kundenspezifische Anforderungen berücksichtigt werden. Ein „Copy/Paste“ von Ausschreibungsunterlagen ist daher nicht möglich. So können neue Erkenntnisse und Entwicklungen rasch in die Vergabeunterlagen und Leistungsanforderungen integriert werden. Möchte beispielsweise ein Bieter Reinigungsautomaten einsetzen, mit denen die maximale manuelle Flächenleistung gemäß ÖNORM D2050 überschritten werden kann, so hat er diese in einer eigenen Maschinenliste im Angebotsblatt einzutragen. Dazu sind entsprechende technische Spezifikationen der angebotenen Maschine anzugeben. Auch wurde die Überschreitung der maximalen Flächenleistungswerte gemäß ÖNORM D2050 durch die Verwendung von Kleinstmaschinen ausgeschlossen.
Bei der Prüfung der Angebote liegt ein wesentlicher Fokus auf der Plausibilitätsprüfung, denn ein Stundensatz für die Reinigungsdienstleistung reicht hier allein nicht aus. Entspricht beispielhaft die angebotene Flächenleistung (m2/h) pro Raumkategorie der ÖNORM D 2050? Wie hoch ist die praktische Flächenleistung der angebotenen Reinigungsautomaten? Sind die angeführten Weg-, Rüst- und Organisationszeit plausibel? Wurden sämtliche kalkulationsrelevanten Positionen im Stundensatz berücksichtigt? Das fachlich umfassend versierte Team der BBG überprüft dabei zahlreiche Komponenten der Bieterangebote und dies nicht nur anhand der vorgelegten Unterlagen, sondern auch bei österreichweiten Testreinigungen vor Ort. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus den durchgeführten Testreinigungen gibt es einen intensiven Dialog mit den involvierten Stakeholdern.
Laufende Weiterentwicklung ist sichergestellt
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung behält das Team der BBG die Qualität im Blick. Laufende Unterstützung im Reklamationsmanagement, Erstellung von Prüfprotokollen, Informationsveranstaltungen und Objektbegehungen gehören zur Qualitätskontrolle selbstverständlich dazu. So können auch Verdachtsfälle bei Lohn- und Sozialdumping rasch an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Im Rahmen der Möglichkeiten des Vergaberechts lässt das Team der BBG auch soziale Aspekte in die Ausschreibung einfließen. Zudem werden laufend die Qualitätskriterien evaluiert und gegebenenfalls adaptiert. So gibt es beispielsweise Überlegungen, die Qualitätskriterien rund um das Schlüsselpersonal zu erweitern. Weiters bringt die BBG ihre Expertise in diverse Projekte und Arbeitsgruppen wie z.B. Normungsausschüssen ein. Stillstand ist Rückschritt, daher beobachtet die BBG Zukunftsthemen, wie beispielsweise den Einsatz von autonomen Reinigungsmaschinen. Die BBG legt großen Wert auf Weiterbildungen und investiert daher in einen stetigen Know-how-Aufbau des eigenen Personals und treibt den internen Wissenstransfer voran. Die hohe BBG-Fachexpertise ist hauptverantwortlich für eine rechtskonforme Angebotsprüfung, was auch die Verwaltungsgerichte immer wieder bestätigen.
TIPP: Sie möchten mehr erfahren?
Dann wenden Sie an das Vertrags- und Qualitätsmanagement der BBG:
– N.CSURA (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)