Seit Mitte Mai 2022 ist ein neues Formular zur Meldung von Cyber Crime auf der Homepage des Bundeskriminalamts abrufbar. Ein wesentlicher Schritt, um Trends und Entwicklungen rascher erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten zu können.
Die Entwicklungen den vergangenen Jahren zeigen klar, dass auch in den Regionen Cyber-Spezialisten gebraucht werden. Im Rahmen der Kriminaldienstreform ist daher eine Etablierung regionaler Ermittlungsverbünde vorgesehen. Mit der Cybercrime-Online-Meldung wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Hinweise und Sachverhalte rasch und unkompliziert an die Cyberspezialisten der Polizei zu übermitteln. Ein wesentlicher Schritt, um Trends und Entwicklungen rascher zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Neues Formular abrufbar
Um den Ablauf von Anfragen zu vereinheitlichen, ist auf der Homepage des Bundeskriminalamts seit Mitte Mai 2022 ein neues Formular zur Meldung von Cyber Crime abrufbar. Mit dem neuen Formular können behördliche Eingänge einfacher abgearbeitet werden. Es werden „Spam-Weiterleitungen“ reduziert, die Aktenerstellung erfolgt automatisch und Kriminaltrends werden frühzeitig erkannt. Der Einbringer erhält eine Eingangsbestätigung. Nach dem Einbringen werden die erforderlichen Ermittlungsschritte gesetzt.
C4 – Cybercrime Competence Center
Das Cybercrime Competence Center (C4) wurde 2011 zur Bekämpfung von Computerkriminalität als eigene Einheit innerhalb der Abteilung Kriminalpolizeiliche Assistenzdienste des Bundeskriminalamts etabliert. Es ist nationale und internationale Koordinierungs-, Ermittlungs- und Meldestelle im Zusammenhang mit Cybercrime sowie für die elektronische Beweismittelsicherung und deren Auswertung zuständig. Das Cybercrime Competence Center (C4) dient den Polizeidienststellen als wichtige Drehscheibe und Koordinierungspunkt bei landesweiten und international auftretenden Phänomenen und hiermit zusammenhängenden Ermittlungen.
– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)