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01.09.2022

Neue Förderungsrichtlinien für die Trink- und Abwasserwirtschaft

Um die nachhaltige Entwicklung der Infrastruktur in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft weiter voranzutreiben, wurden neue Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel beschlossen.

Bundesminister Norbert Totschnig hat im Zuge der neuen Förderungsrichtlinien Möglichkeiten geschaffen, um künftigen Auswirkungen des Klimawandels in der Siedlungswasserwirtschaft besser entgegenwirken zu können. Ergänzend zu den bisherigen Förderungsmöglichkeiten, welche unverändert erhalten bleiben, werden fortan auch etwa Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung und zur Treibhausgasverringerung aufgenommen. Die Förderungssätze dieser neuen Förderungsgegenstände werden jenen bisheriger Förderungsgegenstände entsprechen.

Der Bereich Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung kann einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung sowie zur klimaschonenden Energieerzeugung liefern – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität Österreichs. Derzeit werden rund 56 % des jährlichen Stromverbrauchs bzw. 73 % des jährlichen thermischen Energieverbrauchs im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft selbst erzeugt. Dieser Anteil kann durch weitere Maßnahmen noch gesteigert werden.

Lokale Niederschlagswasserbewirtschaftung

Die neuen Möglichkeiten zur Förderung sollen zusätzliche Anreize setzen, damit anfallendes Regenwasser wieder vermehrt direkt vor Ort versickert und der natürliche Wasserkreislauf wiederhergestellt wird. Beispielsweise werden lokale Niederschlagswasserversickerungs-, Retentions- und Verdunstungsanlagen in Siedlungsgebieten oder die Erstellung von Niederschlagswasserbewirtschaftungsplänen als förderungsfähige Maßnahmen Abhilfe leisten. Gleichzeitig wird durch Entsiegelungsmaßnahmen und Begrünung der Bildung von Hitzeinseln entgegengewirkt und das Stadtklima verbessert.

Forcierung erneuerbarer Energieträger

Auch soll der Gebrauch von erneuerbaren Energieträgern in der Siedlungswasserwirtschaft forciert werden. Somit wird die Nutzung von Sonne, Wind, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas und Abwasserwärme im Ausmaß des Eigenbedarfes auf siedlungswasserwirtschaftlichen Anlagen gefördert. Durch den Ausbau entsprechender Systeme soll die Siedlungswasserwirtschaft einen signifikanten Beitrag zur Treibhausgassenkung liefern.

Maßnahmen zur Energieeinsparung und Blackoutvorsorge

Maßnahmen zur Energieeffizienz, insbesondere beispielsweise die energetische Optimierung von Kläranlagen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Blackoutvorsorge in der Siedlungswasserwirtschaft, runden das Paket an neuen Förderungsgegenständen ab.

Die neuen Förderungsrichtlinien treten mit 1. September in Kraft und kommen bereits ab der nächsten Kommissionssitzung im November 2022 zur Anwendung. Die Förderungsrichtlinien finden Sie hier.

Bei Fragen zu Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft steht Ihnen das Team der Abwicklungsstelle KPC gerne zur Verfügung: T: 01/31 6 31-734 bzw. wasser@kommunalkredit.at

– I.WEIPPL (Quelle: Kommunalkredit)

 

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