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Finanzen

16.09.2022

BEV Auszahlungsinformation

Überweisung der Einnahmen aus dem Adressregister

Die Erträge aus dem Verkauf von Adressen aus dem Adressregister im Jahr 2021 werden an alle Gemeinden und Städte zur Auszahlung gebracht.

Das Vermessungsgesetz legt fest, dass die Einnahmen aus dem Adressregister, nach Abzug des laufenden Aufwandes für den Betrieb des Adressregisters, den Gemeinden und Städten anteilsmäßig als Abgeltung ihres Aufwandes zu überweisen sind. Ausschlaggebend für den Aufteilungsschlüssel ist die Anzahl der im Adressregister zum 31. Dezember 2021 enthaltenen Adressen.

Die Datenabgabe aus dem Adressregister erfolgt durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Kommunalnet übernimmt die Überweisung der vom BEV vorgegebenen Beträge an die Gemeinden und Städte.

Einblick über Kommunalnet-Werkzeug „BEV“

Unter den Kommunalnet Werkzeugen finden Sie die Anwendung „BEV“ – dort sehen Sie den Betrag, der an Ihre Gemeinde überwiesen wird.

Sollten Sie die Anwendung nicht unter Ihren Werkzeugen finden, kann Ihr Gemeinde-Admin  in der Kommunalnet Benutzerverwaltung die Anwendung „BEV“ für Sie freischalten.

Ansprechpartner

Michael Prohaska / Buchhaltung
Tel: 01 890 2130-12
Mail: buchhaltung@kommunalnet.at

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