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12.04.2023

Diese Funde werden am häufigsten abgegeben

Geldtasche, Handy, Schlüssel, Schmuck – sie zählen zu den am häufigsten verlorenen Gegenständen. Jährlich werden in Österreich zehntausende Gegenstände als verloren gemeldet, doppelt so viele werden gefunden, aber nicht gemeldet. Im Jahr 2021 etwa wurden nahezu 170.000 Fundgegenstände abgegeben. Etwa die Hälfte davon gelangt wieder zum rechtmäßigen Besitzer zurück.

In Österreich ist das Fundwesen in den lokalen Behörden verankert – das bedeutet in den Gemeinden. Die Plattform fundamt.gv.at sammelt die Daten zentral und vereinfacht den Prozess. Etwa ein Viertel aller Gemeinden nutzt diese Plattform bereits.

Schlüssel sind der häufigste Fund

Laut einer Umfrage auf Kommunalnet.at ist der häufigste verlorene Gegenstand, der am Gemeindeamt bzw. im Rathaus abgegeben wird, der Schlüssel. Aber auch Geldtaschen, Handys und sonstige Wertsachen landen hin und wieder beim Gemeindeamt alias Fundamt.

Zu den kurioseren Funden zählen aber auch Haustiere, Zahnprothesen, ein Boot oder sogar ein Brautkleid wurde bereits im Fundamt abgegeben.

Gesetzesnovelle bring Entlastung für Gemeinden

Nicht alle Fundgegenstände werden auch abgeholt. In der Vergangenheit hat die Aufbewahrung der Funde in den Gemeinden oft für zusätzlichen Aufwand gesorgt. Mit der Fundrechtsnovelle wurde eine deutliche Erleichterung beschlossen. Sie soll am 1. Mai 2023 in Kraft treten und sieht vor, dass die Frist für die Aufbewahrung verkürzt wird. Künftig soll die gefundene Sache, deren Wert 100 Euro nicht übersteigt, bereits nach einem halben Jahr statt nach einem ganzen Jahr in das Eigentum des Finders bzw. der Finderin übergehen.

Der Hintergrund: Die Erfahrungen der Fundämter zeigen, dass nur etwas mehr als ein Drittel aller Fundgegenstände von den Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb von sechs Monaten abgeholt werden. Nach sieben Monaten sinkt die Rückgabequote auf ungefähr 0,4 Prozent. Daher müssen rund zwei Drittel aller Fundgegenstände ein Jahr lang gelagert werden, bevor sie verwertet werden können, was für die Gemeinden mit hohen Lagerkosten verbunden ist.

Finderlohn nicht immer garantiert

Finder von verlorenen Gegenständen haben Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) für die Abgabe des Fundstücks sowie auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert. In manchen Fällen dürfen Finder gefundene und nicht abgeholte Funde wie oben erwähnt auch behalten. Ein 50-jähriger Klagenfurter fand 10.000 Euro und durfte sie nach einem Jahr behalten. Im Sommer 2015 bekam eine Frau sogar 24.000 Euro, die sie in einem Mistkübel gefunden hatte.

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