Die vieldiskutierte ORF Dokumentation Dok1 „Vom Ortskaiser zum Buhmann“ zeichnet ein aktuelles Bild zur Situation in österreichischen Gemeinden, wenn es darum geht, welche Verantwortungen auf den Schultern österreichischer BürgermeisterInnen lasten. Verantwortungen, die vor allem dadurch untermauert werden, dass ebenjene Verantwortungsträger im Schadenfall persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen uneingeschränkt haften können.
Das Schreckensgespenst der „Groben Fahrlässigkeit“ und damit verbundene Vorwürfe an die leitenden Gemeindeorgane nehmen dabei leider in der Praxis kontinuierlich zu.
Vereinfacht gesagt: Egal was passiert – es muss immer ein Schuldiger her – und der wird immer öfter zuerst in der Gemeinde gesucht!
Bürgermeisteramt – Ein existenzielles Risiko und seine Hintergründe
In einem so komplexen System können die Ursachen selten auf einen einzelnen Auslöser zurückgeführt werden. Dennoch sind im Zusammenhang mit der persönlichen Haftung leitender Gemeindeorgane und leitender Angestellter in den Gemeinden einige Tendenzen erkennbar. Dazu gehören die zunehmende Transparenz und Überprüfbarkeit der Gemeindetätigkeiten sowie die grundsätzliche Konzentration von immer komplexeren Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung und hoheitlichen Befugnissen und Pflichten. Dem gegenüber ist die Durchdringung von Rechtsschutzverträgen und der damit verbundene Wegfall des Prozesskostenrisikos auf privater Seite wahrscheinlich gestiegen. Dies macht das Amt des Bürgermeisters zu einer regelrechten „Haftungsfalle“.
Ein Fall wie viele andere – Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren!
Der Bürgermeister vergibt einen Auftrag an ein ortsansässiges Unternehmen, ohne sich entsprechende Vergleichsangebote einzuholen. Hätte man sich derartige Angebote eingeholt, wäre bei sorgfältiger Prüfung aufgefallen, dass man nicht nur ein überhöhtes Preisanbot, sondern auch marktunübliche Nachteile in Kauf genommen hat. Der dadurch entstandene Schaden (Mehrkosten gegenüber marktüblichem Preisniveau und die Zusatzkosten zur Beauftragung der nicht enthaltenen Dienstleistungen) wäre nicht entstanden, hätte man die Auswahl des Vertragspartners sorgfältig geprüft. Auswahlverschulden par excellence – im Ergebnis: ein potenzieller Haftungsanspruch gegen den Bürgermeister als Entscheidungsträger der Auftragsvergabe!
*Die Details des Schadenfalls wurden aufgrund laufender Verfahren entsprechend reduziert und/oder verändert.
Wie kann man sich schützen?
Neben den angebotenen Schulungen, geforderten Compliance-Maßnahmen und internen Kontrollsystemen (IKS) ist es wichtig, an einem Punkt anzusetzen, der sofort Wirksamkeit entfaltet: dem Versicherungsschutz.
Einerseits geht es darum, das klassische Haftpflicht- und Rechtsschutzkonzept auf aktuelle Standards anzupassen und andererseits jene Personen, die dieses Risiko in der Praxis schultern entsprechend durch eine D&O Versicherung zu schützen. So wie Manager in der Privatwirtschaft sind auch Bürgermeister und andere leitende Angestellte sowie Gemeindeorgane einem unverhältnismäßig hohen Risiko ausgesetzt. Hier haben wir österreichweiten dringenden Handlungsbedarf!
– I.WEIPPL (Quelle: Sivag Komunale, Entgeltliche Einschaltung)