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Klimaschutzministerium

03.07.2023

Einfach erklärt: klimafitte Gemeinden

Hitze, Trockenheit und extreme Niederschläge werden immer heftiger. Regionen und Gemeinden sind gefordert, sich dem Klimawandel anzupassen – sowohl an die bereits spürbaren Folgen als auch vorausschauend.

Doch was ist gute Anpassung und wie unterscheidet sie sich von Fehlanpassung? Das erklärt ein neues Video des BMK auf anschauliche und leicht verständliche Weise:

Renaturierung von Flüssen, Entsiegelung und mehr Grünflächen in Städten, innovative Siedlungsentwicklung – das sind Beispiele für gelungene Anpassungsmaßnahmen an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels. Um auch unter geänderten Klimabedingungen zukunftsfähig zu bleiben, braucht es Maßnahmen, die Schäden mindern und die Chancen einer Neugestaltung nutzen.

Für die Gemeinden bedeutet das zum Beispiel:

  • Regenwasser speichern,
  • das Kanalsystem neu dimensionieren,
  • innovative Wohnhäuser errichten,
  • Pflanzen sowie PV-Anlagen auf Dächern planen und
  • begrünen statt versiegeln.

Die Vorteile sind unmittelbar spürbar, von einer gesünderen Umgebung über die sozialere Infrastruktur bis zu mehr Biodiversität. Die Bewohner:innen profitieren durch eine höhere Lebensqualität und die Gemeinde erspart sich hohe Folgekosten, die ohne Maßnahmen durch immer häufigere Wetterextreme entstehen.

Alpenraum besonders betroffen

Steigende Temperaturen, schmelzende Gletscher und auftauende Permafrostflächen, zunehmende Hitze, Dürreperioden, aber auch intensivere Starkregenereignisse mit Überflutungen wirken sich auf unsere Gesellschaft, Wirtschaft und unser tägliches Leben aus. Der Alpenraum ist besonders betroffen: Hier stieg die durchschnittliche Jahrestemperatur in den letzten 170 Jahren belegbar um rund 2 °C an – eine Erhöhung, die beachtlich über dem weltweit verzeichneten Temperaturanstieg von etwa 1 °C liegt. Daher braucht Österreich neben verstärkten Klimaschutzmaßnahmen auch gezielte Schritte, um sich bestmöglich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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