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05.02.2023

Sanierungsbonus für Gemeinden

Der Gebäudesektor stellt mit Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung etc. rund ein Drittel des gesamten österreichischen Energieverbrauchs dar. Entsprechend groß ist das Potenzial, den Energieverbrauch und den damit verbundenen CO₂-Ausstoß mit gezielten thermischen Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren.

Auch im Jahr 2023 wird die umfangreiche Förderungsaktion des Klimaschutzministeriums (BMK) fortgesetzt. Die Schwerpunkte liegen dabei beim Tausch von alten Öl- und Gasheizungen und bei der thermischen Sanierung von schlecht gedämmten Häusern. Beide Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Sparen von Erdgas und sind somit ein wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und helfen zudem die Energiekosten zu senken. Bis 2026 stehen insgesamt fast 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sanierungsbonus: BMK stellt neue Kampagne vor:

Am 25 5 launchte das BMK die neue Kampagne „Österreich ist nicht ganz dicht“ zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Gebäude um dieser Thematik noch einmal verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen. Und der dazu gehörende Sanierungsbonus wurde auf 100 Euro/m² erhöht. Auf der Website www.sanierungsbonus.at werden ausführlich die Förderungsmöglichkeiten erläutert.

Angebote für Gemeinden:

Im Rahmen des Sanierungsbonus 2023/2024 werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage. Darüber hinaus werden im mehrgeschoßigen Wohnbau auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung oder an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert.

Antragsteller ist der Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers. Für mehrgeschoßige Wohnbauten im Eigentum der Gemeinde können Sie einen Förderungsantrag im Rahmen des Sanierungsbonus stellen.

Förderungsanträge können ausschließlich online unter Sanierungsbonus MGW 2023/2024 ab 03.01.2023 gestellt werden. Wird neben der thermischen Gebäudesanierung auch das fossile Heizungssystem durch ein klimafreundliches ersetzt, so kann hierfür ein separater Antrag für „Raus aus Öl und Gas“ für Private im mehrgeschoßigen Wohnbau gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter hier

Bitte beachten Sie, dass hier nur die wichtigsten Punkte der Förderungsaktion zusammengefasst sind. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie online unter auf dieser Website: Sanierungsbonus MGW 2023/2024.

Förderungskriterien allgemein:

  • Antragstellung ab 03.01.2023 bis max. 31.12.2024 bzw. so lange wie Budgetmittel vorhanden sind
  • Gebäudealter: älter als 20 Jahre
  • Lieferungen und Leistungen ab 01.01.2023 können anerkannt werden, sofern das Antragsdatum vor dem Datum der Auftragsvergabe liegt
  • Energieausweis: Berechnung nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe März 2019
  • Maßnahmen sind von befugten Firmen durchzuführen, eine Montagerechnungen eines Professionisten ist bei der Endabrechnung vorzulegen

Förderungskriterien für umfassende Sanierungen laut klimaaktiv Standard:

Antragsunterlagen:

  • Formularanhang „Technische Details Energieausweis“
  • Bestands- und Einreichpläne des Förderobjekts
  • Grundbuchsauszug
  • ACHTUNG: Bei Begrünungsmaßnahmen muss zusätzlich das Formular Ortskernzuschlag eingereicht werden
  • ACHTUNG: Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss zusätzlich eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes vorgelegt werden

Kriterien:

  • Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte“ auf Sanierungsbonus 2023/2024

Förderungshöhe:

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: 100 Euro/m² Wohnnutzfläche
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard mit nachwachsenden Rohstoffen (NAWARO): 175 Euro/m² Wohnnutzfläche

HINWEIS: Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Kontakt KPC:

KPC-Telefonberatung

In der KPC ist die Telefon-Hotline das meistgenutzte Element der Kundenkommunikation. Die Expert:innen beraten am Telefon jährlich mehrere Tausend (Privat)Personen und Betriebe und unterstützen sie bei der Umsetzung ihrer Projekte.

Kundenzufriedenheit dank Service-Hotline

Vom Antrag bis zur Auszahlung – die Förderungsabwicklung in der KPC erfolgt digital und unbürokratisch. Dennoch: Wenn Förderungswerber individuelle Beratung brauchen oder dringende Anliegen haben, ist das Telefon ihre erste Wahl.

KPC punktet mit Professionalität und Persönlichkeit

Die Kolleg:innen legen beim Telefonsupport ein enormes Fachwissen an den Tag. Dennoch darf ein Aspekt nicht zu kurz kommen: das richtige Gespür für das Gegenüber. Das kommt auch bei den Förderungswerber:innen am anderen Ende der Leitung an. Sie schätzen den direkten Draht zu den KPC-Expert:innen.

– I.WEIPPL (Quelle: Kommunalkredit)

 

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