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gruppenführende pädagogische Fachkraft mit Zusatzqualifikation Früherziehung in der Krabbelstube Peterskirchen

Webseite Peterskirchen

Die Gemeinde Peterskirchen schreibt folgende Stelle öffentlich aus:

gruppenführende pädagogische Fachkraft mit Zusatzqualifikation Früherziehung für die Krabbelstube Peterskirchen

Entlohnung nach Gehaltsschema KBP

Aufnahme ab 02.09.2024;   Teilbeschäftigung mit 29 Wochenstunden

Die Entlohnung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. GDG 2002, Gehaltsschema KBP (Gehaltsstufe 1 brutto € 3.209,30 bei Vollbeschäftigung; € 2.326,74 für 29 Wochenstunden); die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Aufgabenbeschreibung:

  • gruppenführende Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Krabbelstube
  • Planung, Dokumentation und Reflexion der Integrations-Fördermaßnahmen
  • Kooperation und Zusammenarbeit mit Rechtsträger und Einrichtungsleitung, MitarbeiterInnen sowie Eltern

Voraussetzungen:

  • Reife- / Diplomprüfung für Elementarpädagogik od. Kindergärten samt einer Zusatzqualifikation in Früherziehung (Anstellungserfordernis gem. § 4 Oö. KBB-DG)
  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse nach § 17 Oö. GDG 2002
  • männliche Bewerber: abgeleisteter ordentlicher Präsenz- oder Zivildienst

Profil:

  • Sensibler und liebevoller Umgang mit Kindern; Wissen über Bedürfnisse u. Fördermöglichkeiten der Kinder
  • Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Team- u. Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zu Fortbildungen, Mehrdienstleistungen und Flexibilität
  • Absolvierter Erste-Hilfe-Kurs

Das Auswahlverfahren (Objektivierungsverfahren) erfolgt nach § 11 Oö. GDG 2002 idgF. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- oder Kontaktgespräche zu führen. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt.

Bewerbungen samt entsprechender Beilagen (Lebenslauf, Zeugnisse/Diplome, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis Präsenz-/Zivildienst, evtl. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder etc.) sind schriftlich oder per E-Mail an das Gemeindeamt Peterskirchen zu richten.

Diese müssen bis spätestens Montag, den 05.08.2024, 12.00 Uhr eingelangt sein. Später einlangende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Fragen und Auskünfte steht das Gemeindeamt Peterskirchen unter 07750 3413 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an gemeinde@peterskirchen.ooe.gv.at