Fachkraft in der Allgemeinen Verwaltung

Stadtgemeinde Bad Vöslau
Bei der Stadtgemeinde Bad Vöslau gelangt zum sofortigen Eintritt die Stelle einer
Fachkraft in der Allgemeinen Verwaltung zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des
NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025. Für die Einstufung wird die Verwendungsgruppe V1 herangezogen – das Mindestgehalt beträgt auf Vollzeitbasis brutto € 2.675,20. Zulagen und/oder Mehrzahlungen erfolgen je nach Vordienst- und Ausbildungszeiten. Bei zufriedenstellender Dienstleistung kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Anstellungserfordernisse:
1. österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger
2. sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
3. sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
4. sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse
5. Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Umsetzungsstärke, Diskretion und Genauigkeit
6. Geschick, Einfühlungsvermögen sowie Freundlichkeit im Parteienverkehr
7. Bereitschaft zur Ablegung der Dienstprüfung
8. Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Gemeindeverwaltung wünschenswert
9. körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis nicht älter als sechs Monate –
kann nachgereicht werden)
10. unbescholtenes Vorleben (Strafregisterbescheinigung nicht älter als 3 Monate – kann
nachgereicht werden)
11. gültiger Führerschein der Klasse B von Vorteil
12. bei männlichen Bewerbern – abgeleisteter Präsenzdienst oder Zivildienst
Aufgabenbereiche:
o Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
o Organisatorische und administrative Unterstützung des Bürgermeisters
o Abwicklung des Parteienverkehrs im Bereich Soziales und Gesundheit
o Schnittstelle für Agenden im Bereich Integration
o Telefonische Schnittstelle des Rathauses
o Abwicklung des Postverkehrs
Wenn Sie an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit bei einem angenehmen Betriebsklima interessiert sind, reichen Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung inklusive Lebenslauf, aller Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse und der erforderlichen Nachweise bis spätestens Montag, den 21. April 2025, 16 Uhr, per E-Mail an: stadtgemeinde@badvoeslau.at ein.
Der Bürgermeister