Feuerwehr Tanklöschfahrzeug RLFA2000
Die Gemeinde Globasnitz verkauft das gebrauchte und gute erhaltene Rüstlöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Globasnitz.
Das Feuerwehrfahrzeug Steyr 13S23 aufgebaut von Rosenbauer hat sehr wenig Kilometer und ist in einem gepflegten bzw. dem Alter entsprechenden Zustand (kleine Kratzer & Dellen, sowie minimale Roststellen vorhanden). Sämtliche verbauten Aggregate (Mehrbereichseinbaupumpe, Lichtmast usw.) funktionieren einwandfrei. Die Einbaupumpe wurde 2023 durch eine Fachfirma serviciert. §57a Pickerl gültig bis 06/2025. Auch ideal als Wohnmobil-Fahrgestell nutzbar.
Das RLFA 2000 verfügt über folgende Ausrüstung:
Baujahr 1992
≈ 37.000 km
Besatzung 1:8
6 Zylinder Diesel Motor, 230 PS mit Turbolader und Ladeluftkühler und Motorblockvorwärmung
8 Gang Doppel-H Schaltgetriebe
Differentialsperre
Untersetzung und Längssperre fürs Gelände
4×4 permanenter Allrad mit kleiner, untersetzter Geländegruppe
Bereifung 275/70R22,5 vorne Singlebereifung, hinten Zwillingsbereifung
Webasto Standheizung
2000 Liter Löschwassertank mit Tankheizung
komplette Einbaupumpe Typ NH30 von Rosenbauer mit 2400 l/min.
2B-Abgänge links und rechts
HD/Hochdruck-Schnellangriff über Haspel im Heck (60m Schlauch formfest)
Pneumatischer 5m Lichtmast mit 4×750 Watt Halogen-Scheinwerfer
Anhängevorrichtung
Fremdanschluss für Luftversorgung sowie Batterieladung
3 Atemschutzgerätehalterungen 200 bar
6 Steckdosen im Innenraum verbaut
Weitere Fotos & Informationen können jederzeit telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.
Besichtigung vor Ort nach Terminabstimmung möglich.
Eine Fahrzeugübergabe voraussichtlich ab Oktober 2024 möglich.
Verkauf ohne Garantie oder Gewährleistung
Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. Trotz großer Bemühungen und Sorgfalt sind Inseratsfehler nicht auszuschließen, daher wird keine Haftung auf Eingabe-, Druck- und Schreibfehler übernommen! Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und alleine die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag